BBV: Marktentwicklungen und Umsetzung aufmerksam beobachten
06.11.2025 | Am 29. Oktober 2025 ist das neue Handelsabkommen der EU mit der Ukraine in Kraft getreten. BBV wie auch Europäischer Bauernverband blicken mit Sorge auf mögliche Auswirkungen und werden die Marktentwicklungen daher genau beobachten, ebenso wie die Umsetzung der vereinbarten Angleichung der Produktionsstandards.
Am 29. Oktober 2025 ist das neue Handelsabkommen der EU mit der Ukraine in Kraft getreten.
Deutlich erhöht gegenüber dem alten Abkommen vor dem Krieg in der Ukraine wurden die zollfreien bzw. zollreduzierten Kontingente für sensible Produkte wie z.B. Getreide, Zucker, Geflügelfleisch, Eier und Ethanol.
Gegenüber den tatsächlichen Importmengen in den Vorjahren, als z. B. zeitlich befristete Zollbefreiungen galten, setzt das neue Abkommen vielfach wesentlich verringerte Mengengrenzen.
Der BBV wie auch der Europäische Bauernverband sehen mögliche Auswirkungen auf die Märkte bei uns mit einer gewissen Sorge und werden die Marktentwicklungen daher genau beobachten.
Schrittweise sollen auch Rechtsvorschriften für Standards (z. B. Tierschutz) in Richtung des Niveaus der EU angepasst werden. Auch hier wird der BBV die Umsetzung dieser Vereinbarung wachsam verfolgen.
Hintergrund
Aufgrund des Angriffskriegs Russlands gegen die Ukraine gewährte die EU seit Juni 2022 der Ukraine eine zeitlich befristete Befreiung von allen Exportzöllen. Seit Juni 2024 wurde dann allerdings aufgrund von Marktverwerfungen eine „Notbremse“ für verschiedene sensible Agrarerzeugnisse eingeführt und für Zucker, Honig, Eier, Hafer und Schrote auch aktiviert.
Nachdem das Handelsabkommen im Juni 2025 ausgelaufen und vorübergehend die Regelungen von vor dem Krieg in Kraft traten, wurde zügig ein neues Abkommen ausgehandelt. Nach Zustimmung von Europäischem Parlament und EU-Rat trat dieses am 29. Oktober in Kraft.
Eckpunkte des neuen Handelsabkommens zwischen EU und Ukraine