Verschiedene Zwischenfrucht-Pflanzen auf dem Acker.
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Neues Erosionskataster: Aktualisierte Kulisse ab Ernte der Hauptfrucht 2023 zu beachten!

Regeln quasi wie bisher und Erosionseinstufung der Einzelflächen in iBALIS einsehbar

14.08.2023 | Seit Mitte Juni ist in iBALIS die aktualisierte Kulisse einzusehen, die für Bewirtschaftungsflächen die Erosionsgefährdungsstufen aufzeigt. Je nach Einstufung sind entsprechende Regeln gerade im Zusammenhang mit dem Pflügen zu beachten, wie sie bereits bei der „alten“ Kulisse je nach Erosionsgefährdungsgrad zu beachten waren.

Bereits Mitte Juni haben wir ausführlich zu dem Thema und den wichtigsten Punkten informiert, die für Mitglieder auch seither auf der BBV-Internetseite zur Verfügung stehen: https://www.bayerischerbauernverband.de/themen/politik-foerderung/neue-bayerische-erosionsschutzverordnung-aktualisierte-kulisse-ab-ernte

Hier nochmals kurz und knapp – Aktuelles und Wesentliches:

  • Zu empfehlen ist, auf die Landwirtschaftsämter zuzugehen, sofern regional Informationsangebote – online oder sonstig – für die Landwirtschaftsbetriebe gewünscht sind. Die Fachleute an den Ämtern haben über Unterlagen und Dienstbesprechungen mit dem Ministerium hier vertieftes Wissen zu den Kulissen und zu den Regeln. Zudem könnten dort verfügbare Pflanzenbauberater auch spezifische Ratschläge für die regionalen Anbauverhältnisse und regional bedeutenden Anbaukulturen geben, wie mit den Erosionsschutzvorgaben in Betrieben umgegangen werden kann.
  • Die Beachtung des Erosionsschutzes bei erosionsgefährdeten Ackerflächen war bisher schon über Cross Compliance im Rahmen der EU-Agrarpolitik (GAP) geregelt. Nun ist es als sog. GLÖZ-Kriterium Bestandteil der Konditionalität: GLÖZ 5 „Erosionsschutz“. Neben GLÖZ 5 ist vor allem auch der GLÖZ 6 „Bodenbedeckung“ (siehe Übersicht am Ende des Beitrags) zu beachten.
  • Beratungen der Politik und Einsatz des Bauernverbandes: Im Rahmen der GAP ab 2023 hat die Politik beschlossen, dass künftig für die Bundesländer gewisse Parameter zur Bemessung der Erosionsgefährdung nun verpflichtend statt wählbar sind.
  • Der Bauernverband hatte sich bei den entscheidenden Beratungen auf Bundes- und EU-Ebene in den Jahren 2021 und 2022 für die grundsätzliche Fortsetzung der bisherigen Umsetzung des Erosionskatasters eingesetzt. Bislang konnte bei der Bemessung der Kulisse zur Erosionsgefährdung „Wasser“ auf den „Regenerosivitätsfaktor“ verzichtet werden.
  • Aufgrund des auf EU-Ebene im Juni 2021 bereits beschlossenen Rechtsrahmens und der bundesrechtlichen Umsetzungsbestimmungen aus dem Jahr 2022 mussten alle Bundesländer nun für die Zeit ab der Ernte der Hauptfrüchte 2023 neue Länderverordnungen zum Erosionsschutz auf den Weg bringen. Für Bayern und die anderen Bundesländer bedeutet das, dass sich die Bewertung der Erosionsgefährdung von Einzelflächen ab dem Sommer 2023 in einer deutlich umfassenderen Kulisse niederschlägt, in der die Regeln zum Erosionsschutz zu beachten sind. In Bayern weitet vor allem der nun verpflichtend anzuwendende Regenerosivitätsfaktor (R.-Faktor) die Betroffenheit deutlich aus.
  • In Bayern vergrößert sich die Kulisse, in der besondere Regelungen zum Erosionsschutz in Bezug auf Wasser zu beachten sind, um mehr als das Doppelte auf insgesamt rund eine Million Hektar. In Deutschland geht es bei manchen Bundesländern um die drei- bis fünffache Kulisse gegenüber bisher.

Mehr Informationen zur neuen Erosionsschutzverordnung und zur Methodik finden Sie in der Ausgabe vom 14. Juni auf rund fünf Seiten und der Datei Berechnungsgrundlage Regenerosivitätsfaktor (siehe Anlage zum Download).

Hier stehen Ihnen weitere Informationen zum Download zur Verfügung (pdf).

Berechnungsgrundlage Regenerosivitätsfaktor