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Mehr Leitungen und weniger Beteiligung?

BBV kritisiert geplante Änderung der Regelungen zum Leitungsbau

18.09.2020 | Der Entwurf des Bundesbedarfsplangesetzes sieht 35 neue Projekte in Deutschland vor, darunter die Verdoppelung der Gleichstromtrasse „Südostlink“ sowie eine 380 kV Leitung Isar-Altheim. Gleichzeitig sollen Fristen verkürzt und die Beteiligung eingeschränkt werden.

Der Entwurf zur Überarbeitung des Bundesbedarfsplangesetzes sowie weiterer Vorschriften sieht 35 neue Projekte in Deutschland vor, darunter die Verdoppelung der Gleichstromtrasse „Südostlink“ sowie eine 380 kV Leitung Isar-Altheim. Darüber hinaus sollen einzelne Wechselstromleitungen wie beispielsweise das Projekt P 43 nach Bergrheinfeld in Unterfranken, die sogenannte Juraleitung sowie die Maßnahmen Thann – Pirach und Pleinting – Bundesgrenze Österreich künftig als Pilotprojekte mit Erdkabel verlegt werden können. Gleichzeitig sollen Beteiligungsmöglichkeiten und Fristen zur Beschleunigung des Leitungsbaus gekürzt werden.

Bereits die zum Gesetzentwurf durchgeführte Stellungnahmemöglichkeit für Länder und Verbände von lediglich 48 Stunden kritisiert der Bayerische Bauernverband scharf, da dies eine umfassende Überprüfung der Änderungen ausschließt. Darüber hinaus sieht der BBV die erneute Ausweitung der Leitungstrassen sowie der Erdverkabelung insbesondere mit Blick auf eine dezentrale Energiewende kritisch. Der BBV und der Deutsche Bauernverband fordern, dass eine Beschleunigung des Netzausbaus nicht zu Lasten der Eigentümer gehen dürfe und die bisherigen Verfahren mit entsprechenden Beteiligungsmöglichkeiten und ausreichenden Fristen beibehalten werden müssen. Eine Beschleunigung des Netzausbaus ist nur mit der Akzeptanz der Grundeigentümer und mit einer ausreichenden fairen Entschädigung und Beteiligung dieser zu erreichen.

 

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