Koalitionsvertrag: Das steckt drin
Neue Bundesregierung: Die wichtigsten Eckpunkte für Land- und Forstwirtschaft
Was steckt für Land- und Forstwirtschaft im Koalitionsvertrag?
Hier ein paar beispielhafte Punkte zur Land- und Forstwirtschaft, die gegenüber der Politik der "Ampel"-Regierung für Politikwechsel stehen und mit denen Wahlanliegen des Bauernverbandes berücksichtigt sind:
- Wiedereinführung des Agrardiesels
- Einführung der Befreiung von alternativen Kraftstoffen in der Land- und Forstwirtschaft von der Energiesteuer
- Schaffung steuerliche Risikoausgleichsrücklage
- Bekenntnis zur Tierhaltung
- Mindestens 20 Jahre Bestandsschutz für neu- und umgebaute Ställe / einfacher Tierartenwechsel übers Baugesetzbuch / Umgestaltung BIMSCH
- Reform Tierhaltungskennzeichnung
- Pflanzenschutz - Verbesserung der Zulassung sowie zudem wissenschaftsbasiert, schneller und effizienter
- Abschaffung der Stoffstrombilanz
- Schaffung eines Instruments zur Befreiung von Betrieben in roten Gebieten, die besonders wasserschonend wirtschaften; Umsetzung eines Monitorings bei der Düngung
- EU-Agrarpolitik (GAP) - 1. Säule (Direktzahlungen) künftig einkommenswirksam, effizient und einfach
- Förderung Wasserrückhalt und Grundwasserneubildung
- Wolf: sofortige Umsetzung geänderte FFH-Richtlinie ins Bundesnaturschutzgesetz und entsprechende Anpassung des Bundesjagdgesetzes => rechtssichere Entnahme Wölfe
- Geplantes EU-Bodengesetz der EU-Kommission => Das wird abgelehnt.
- EUDR (EU-Entwaldungsverordnung) => Einsatz für Null-Risiko-Kategorie
- NRL (EU-Naturwiederherstellung) => Einsatz für Erleichterungen
- Wald: Vorrang für Bewirtschaftung und Multifunktionalität / Verbesserung Waldumbau
- Stärkung der Verwertung von Biomasse
- Schaffung eines Zukunftskonzepts für Biogas
- Entlastung Strompreise dauerhaft um 5 Cent/KWh
- Ab 2027 Übergang vom Gesetz zum nationalen Emissions-Zertifikatehandel (BEHG) aufs europäische Emissions-Handelssystem (ETS-2); keine Einbeziehung der Landwirtschaft, womit enorme Probleme vor allem für Tierhaltungsbetriebe vermieden werden.
Beim Mindestlohn sind im Koalitionsvertrag das Festhalten an einer starken Mindestlohn-Kommission, der Ausbau der heimischen Erzeugung Obst und Gemüse sowie Stärkung der Tätigkeit für Saison-Arbeitskräfte enthalten. Dazu bedarf es nun im Regierungshandeln der neuen Bundesregierung letztlich einer Sonderregelung für die Landwirtschaft beim Mindestlohn. Und die Mindestlohn-Kommission hat im Juni 2025 zum Mindestlohn unabhängig zu entscheiden.
Wichtig ist auch, was nicht im Koalitionsvertrag steht,...
...denn damit bestehen auch keine unmittelbaren Aufträge an die Regierungspolitik zu Themen, die für unsere Betriebe mit Auflagen und Schmerzen verbunden wären, zum Beispiel:
- Novelle Tierschutzgesetz
- Novelle Bundeswaldgesetz
- Umsetzung von NRL (EU-Naturwiederherstellung) durch Ordnungsrecht und Schutzgebietsauflagen
- Einführung einer Vermögensteuer
- Abschaffung der Umsatzsteuerpauschalierung.
Damit bietet der Koalitionsvertrag eine passende Grundlage für den Politikwechsel im Regierungshandeln. Das müssen wir gemeinsam nun fortlaufend mit Umsetzungen bei der neuen Bundesregierung und unseren regionalen Bundestagsabgeordneten von CSU und SPD einfordern. Der Bayerische Bauernverband wird die Umsetzung aufmerksam und konstruktiv begleiten.
5-Punkte-Katalog mit Sofortmaßnahmen
Am 27. Februar 2025 haben die Mitglieder der Präsidentenkonferenz des Bayerischen Bauernverbandes und des Landesvorstands der Landfrauen einige Sofortmaßnahmen gefordert:
- Korrektur überzogener Gesetzesregeln auf Bundesebene(DüngeVO)
und Vereinfachungen, Abbau der Dokumentations-, Nachweis-, Kontrollflut - Ernährungssicherung als Staatsziel
- Reduzierung der Dieselsteuer mindestens auf europäisches Durchschnittsniveau
- Steuerfreistellung von regional erzeugten Biokraftstoffen und nicht-fossilen Kraftstoffen für land- und forstwirtschaftliche Fahrzeuge.
- Fördermaßnahmen für energieautarke Bauernhöfe z.B. Elektrifizierung der Innenwirtschaft
- Einsatz für eine starkes, erweitertes Budget der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) bei den Verhandlungen zum mehrjährigen Finanzrahmen auf EU-Ebene.
- Schaffung des Bundesministeriums für Ernährung, Land- und Forstwirtschaft, Bioökonomie sowie Ländlicher Raum
Hier gibt's den 5-Punkte-Katalog mit den geforderten Sofortmaßnahmen.
Chronologie: Bundestagswahl und Koalitionsberatungen
- Am 23.2.2025 hat die vorgezogene Bundestagswahl stattgefunden.
- Rund ein Jahr zuvor haben wir gemeinsam die Bauernproteste umgesetzt, die von der Bevölkerung breite Unterstützung erfahren hatten. Bereits im Sommer 2024 haben unsere Aktionen und unsere gut begründeten Anliegen die EU-Kommission veranlasst, erste Vereinfachungen auf den Weg zu bringen, z.B. Streichung der Pflichtbrache mit 4 %. Im November 2024 dann das Aus für die „Ampel“-Regierung und damit dann die vorgezogenen Neuwahlen in Deutschland.
- Das Wahlergebnis am 23.2.2025: klares Signal, dass die Mehrheit in Deutschland einen Politikwechsel will.
- Bereits am 4.3.2025 gab es nach der ersten Sondierung zwischen CDU/CSU und SPD ein Sieben-Punkte-Papier.
- Ab 14.3.2025 begannen die Koalitionsverhandlungen mit 17 Arbeitsgruppen und 256 Beteiligten mit der Vorgabe von maximal 4 Seiten Inhalt je Arbeitsgruppe (AG), auch für AG „Landwirtschaft, ländliche Räume Ernährung und Umwelt“. Präsident Felßner hat als Kandidat für das Amt des Bundeslandwirtschaftsministers hier für die CSU in der AG „Landwirtschaft, ländliche Räume Ernährung und Umwelt“ mitgewirkt und sich vor allem für seine Haltungen und Anliegen zugunsten der Bauernfamilien bis am letzten Tag der Koalitionsverhandlungen intensiv eingesetzt.
- Am 24.3.2025: Abschluss der Koalitionsverhandlungen und Abgabe der Ergebnisse der 17 Arbeitsgruppen, so dass dann die Steuerungsgruppe aus 19 Verantwortlichen von CDU/CSU und SPD an die Finalisierung heranging.
- Am 9.4.2025 stand dann das Ergebnis für einen Koalitionsvertrag für eine neue Bundesregierung fest. Nun bedurfte es noch der Zustimmung der drei Parteien:
- CSU per Beschluss Parteivorstand
- CDU per kleinem Parteitag
- SPD per Mitgliederabstimmung: Zustimmung unter den beteiligten gut
50 % der SPD-Mitglieder (170.000 von 350.000) mit 85 %.