Ferkel auf dem Arm
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Initiative Tierwohl: Registrierung für neue Ferkelaufzüchter möglich

Anmeldephase zwischen 2. Mai und 20. Mai 2024

17.04.2024 | Die Initiative Tierwohl (ITW) öffnet sich für neue Ferkelaufzüchter. Das Tierwohlentgelt von 4 Euro pro Tier erhält der Aufzüchter für jedes Ferkel, das an einen ITW-Mäster vermarktet wird. Die Ferkel müssen dabei von einem ITW-Sauenhalter stammen.

Um dem Ziel der durchgängigen ITW-Zugehörigkeit vom Saugferkel bis hin zum Schlachtschwein näher zu kommen, können sich zwischen 2. Und 20. Mai neue Ferkelaufzüchter für eine Teilnahme an der ITW anmelden.

Die Anmeldung erfolgt über die Landwirtschaftliche Qualitätssicherung Bayern GmbH in Vierkirchen: https://www.lq-bayern.de/

Die Anmeldeunterlagen finden Sie unter www.qualifood.de / Info / Tierischer Bereich / Initiative Tierwohl: „Anmeldepaket ITW - neue Ferkelaufzüchter“ (19.03.2024): https://www.qualifood.de/Common/Dokumente.aspx?PageMode=TierItw2018Bis2020

Die zu erfüllenden Kriterien finden sich auch dort unter www.qualifood.de / Info / Tierischer Bereich / Initiative Tierwohl: „ITW 2024 - Kriterienkatalog Ferkelaufzucht“ (06.09.2023).

Sollten sich zu viele Betriebe anmelden, entscheidet im Juni 2024 das Los über eine Teilnahme. Die Laufzeit der Programmteilnahme ist nicht mehr begrenzt und verlängert sich jährlich.

Eine explizite Forderung nach mehr Platz besteht bei den Aufzuchtferkeln nicht; Anforderungen sind u. a. die dauerhafte Gabe von Raufutter, eine Mindestanforderung an Tageslicht, die Durchführung von Stallklima- und Tränkewasserchecks, eine Teilnahme am Antibiotikamonitoring und eine jährliche Fortbildungsverpflichtung. Pro Kalenderjahr erfolgen ein reguläres Programmaudit sowie ein unangekündigter Bestandscheck.

Um das Tierwohlentgelt zu erhalten müssen die Ferkel von sauenhaltenden ITW-Betrieben stammen. Die Abgabe an ITW-Mäster ist nicht verpflichtend; allerdings wird nur für diese Tiere das Tierwohlentgelt von 4 Euro pro Ferkel ausbezahlt. Die Budgetzusicherung aus dem Ferkelfonds gilt bis zum 31.12.2024. Von seinem Tierwohlentgelt hat der Aufzüchter einen Anteil an den Ferkelerzeuger weiterzureichen und dies vertraglich festzuhalten. Der Umsetzungszeitpunkt liegt nach Wahl zwischen dem 1.7.24 und dem 30.9.24.