EUDR: Forderung nach vierter Risikokategorie bleibt bestehen
Politinfo zur Entwaldungsverordnung für Gespräche nutzen
Hintergrund
Die EU-Entwaldungsverordnung, kurz EUDR, und deren Umsetzung beschäftigt Wirtschaft und Politik weiterhin. Bereits Ende 2024 wurde die Verordnung um ein Jahr – auf den 30.12.2025 – verschoben. Grund hierfür waren fehlende Umsetzungsdetails und eine damit nicht gegebene Umsetzbarkeit. Sollte die Verordnung zum Ende des Jahres wie bisher vorgesehen realisiert werden, droht ein massiver Bürokratieaufwand in Form von Sorgfaltspflichtenerklärungen und Geolokalisierung.
Aus diesem Grund wandte sich der BBV mit einem Brief an die Staatssekretärin des Bundesministeriums für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH), Martina Englhardt-Kopf und wies auf die Dringlichkeit der Einführung einer 4. Risikokategorie hin. Frau Englhardt-Kopf hatte sich bereits Ende Juni in einem Stakeholdertreffen des BMLEH zur EUDR für eine sogenannte „Null-Risiko-Variante“ ausgesprochen. Auch Bundeskanzler Friedrich Merz hatte Anfang Juli in einem Schreiben an Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen eigeninitiativ auf die Notwendigkeit dieser zusätzlichen Risikostufe hingewiesen.
Politinfo zur EUDR: Hintergründe, Problematik & Forderungen auf einen Blick
Aufgrund der Brisanz der Thematik hat der BBV in einer Politinfo auf einen Blick die Hintergründe der Verordnung, die damit verbundenen Probleme sowie die Notwendigkeit einer vierten Risikokategorie erläutert. Sie finden die Politinfo unter folgendem Link: Politinfo EUDR | Bayerischer Bauernverband
Nutzen Sie das Dokument gerne als Argumentationshilfe in Gesprächen mit Mitgliedern des Europäischen Parlamentes.
An der Hauptalmbegehung am 06. August 2025 in Ruhpolding ist ebenfalls eine Aktion zur EUDR geplant, in der nochmals auf den massiven Bürokratieaufwand und die entstehenden Kosten hingewiesen wird.