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Steigerwald
© Markus Spiske | unsplash.com

Mehr Fragen als Lösungen: Vorschlag der EU-Kommission zur EU-Entwaldungsverordnung ist enttäuschend

Bayerischer Bauernverband pocht weiter auf Einführung einer Null-Risiko-Kategorie

29.10.2025 | Nachdem die EU-Kommission vergangene Woche ihren Vorschlag zur Verschiebung und Vereinfachung der EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) vorgestellt hat, formulieren die Mitglieder des Bayerischen Bauernverbands (BBV) im Rahmen der traditionellen Kreisobmännertagung am Wochenende abermals deutliche Kritik.

„Zwar hat sich die EU-Kommission in Sachen Entwaldungsverordnung immerhin überhaupt bewegt. Dennoch ist der Vorschlag enttäuschend und bleibt weit hinter unseren Forderungen zurück“, so Günther Felßner, Präsident des Bayerischen Bauernverbandes.

Verschiebung ohne Entlastung

Der Vorschlag sieht lediglich eine Verschiebung der Verordnung um ein Jahr für Kleinst- und Kleinunternehmer vor. Für große und mittlere Unternehmen soll der Anwendungsbeginn der 30. Dezember 2025 bleiben. Des Weiteren soll nur die nachgelagerte Wertschöpfungskette von der Pflicht zur Abgabe einer Sorgfaltspflichtenerklärung befreit werden. Eine Meldepflicht würde sich auf die Unternehmen konzentrieren, die die Produkte erstmals in Verkehr bringen, wozu Land- und Forstwirte immer zählen.
 

Die Sorgfaltspflicht jetzt nur auf die Erstinverkehrbringer abzuwälzen, ist keine Vereinfachung, sondern belastet Land- und Forstwirte weiter massiv. Auch die Verschiebung des Inkrafttretens um ein Jahr für kleine Unternehmen nimmt keinen Druck aus der Sache. „Es stehen mehr Fragen im Raum, als Lösungen“, so Felßner. „Hauptkritik bleibt, dass die von uns und vielen Seiten geforderte Null-Risiko-Variante in dem Vorschlag nicht erwähnt und vorgesehen ist. Insgesamt stellt der Vorschlag damit keine echte Entlastung für unsere bayerischen Land- und Forstwirte dar.“ 
 

Schreiben an bayerische Europaabgeordnete: Für Null-Risikokategorie drängt die Zeit

Im nächsten Schritt müssen sich EU-Parlament und der Rat mit dem Vorschlag befassen, damit er in Kraft treten kann. Hierbei drängt die Zeit: Ohne eine Einigung tritt die EUDR wie ursprünglich geplant am 30.12.2025 für alle Betroffenen in Kraft. Daher hat sich der Bayerische Bauernverband nochmals mit einem Schreiben an die bayerischen Europaabgeordneten gewandt, um noch einmal eindringlich die Einführung einer Null-Risiko-Variante zu fordern. Nur so können individuelle Dokumentations- und Informationspflichten und sinnlose Zusatzbelastungen für die Betriebe abgewendet werden.