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BBV-Vertreterinnen und -Vertreter bei einer Demonstration in Straßburg. Daraufhin hatte die EU-Kommission ein Hilfspaket wegen der gestiegenen Düngerpreise angekündigt.

EU-Hilfspaket wegen Düngerpreisen: 60 Millionen Euro für Deutschland

Bauernverband fordert Aufstockung durch nationale Mittel auf 180 Millionen Euro

03.07.2026 | Die EU-Kommission will die Landwirtschaft wegen der gestiegenen Düngemittelkosten entlasten. Der Bayerische Bauernverband verlangt konsequente nationale Kofinanzierung und unbürokratische Auszahlung.

Die Europäische Kommission will die Landwirtschaft angesichts der deutlich gestiegenen Düngemittelkosten mit einem Hilfspaket von insgesamt 540 Millionen Euro unterstützen. Auf Deutschland entfallen davon rund 60 Millionen Euro. Damit greift EU-Agrarkommissar Christophe Hansen eine zentrale Forderung des Deutschen Bauernverbandes und des Bayerischen Bauernverbandes auf, die Folgen der erheblichen Kostensteigerungen infolge der Nahostkrise abzufedern.

Bundesregierung muss den europäischen Rahmen ausschöpfen

Über das Hilfspaket entscheiden die EU-Mitgliedstaaten am 17. Juli abschließend. Anschließend liegt die konkrete Ausgestaltung bei den Mitgliedstaaten. Die EU ermöglicht dabei eine nationale Kofinanzierung von bis zu 200 Prozent.

Der Deutsche Bauernverband und der Bayerische Bauernverband fordern die Bundesregierung deshalb auf, den europäischen Finanzrahmen vollständig auszuschöpfen und die Unterstützung für die deutsche Landwirtschaft auf insgesamt 180 Millionen Euro aufzustocken. Ebenso wichtig ist eine schnelle und unbürokratische Auszahlung der Mittel – aus Sicht des Bauernverbandes vorzugsweise über die landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft.

Kostenbelastung bleibt hoch

Die angekündigte Unterstützung ist ein wichtiger Baustein, ändert aber nichts daran, dass die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe weiterhin unter erheblichen Kostensteigerungen bei Energie, Düngemitteln und anderen Betriebsmitteln leiden.

Der Bayerische Bauernverband fordert deshalb weiterhin zusätzliche Entlastungen. Dazu gehören insbesondere die Aussetzung der CO₂-Bepreisung für Energie und Diesel in der Land- und Forstwirtschaft, die steuerliche Begünstigung erneuerbarer Kraftstoffe wie HVO, bessere Rahmenbedingungen für eine bezahlbare Düngemittelversorgung sowie die Stärkung der europäischen Düngemittelproduktion.

Nach der Zustimmung der Mitgliedstaaten soll die nationale Umsetzung bis spätestens 30. September 2026 der Europäischen Kommission gemeldet werden. Die Auszahlung der Hilfen muss bis spätestens 28. Februar 2027 erfolgen.