Fahne der Europäischen Union in Brüssel
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EU-Agrarpolitik bis 2027

Ökologische Leistungen brauchen ökonomische Basis

21.01.2021 | In Brüssel laufen gerade die Beratungen zwischen EU-Kommission, Parlament und Mitgliedsstaaten zur Zukunft der EU-Agrarpolitik. Die Verhandlungen sind zäh. Die Landesfachausschüsse des BBV haben für die bevorstehenden Verhandlungen eine aktualisierte Position erarbeitet und verabschiedet.

Die zentrale Forderung: Wenn die Landwirte ambitionierte Umwelt- und Klimaleistungen erbringen sollen, müssen die Zahlungen aus der gemeinsamen EU-Agrarpolitik dafür künftig die nötige wirtschaftliche Basis bilden. Nötig sind auch Vereinfachungen bei Verwaltungsverfahren, bei Kontrollen und der Bürokratie. Außerdem ist es besonders aus bayerischer Sicht entscheidend, dass durch die geplante „Grüne Architektur“ die erfolgreichen Agrarumweltprogramme (Kulap und VNP) nicht beschädigt werden und durch die „Erste-Hektare-Regelung“ die bäuerlichen Familienbetriebe weiter gestärkt werden. Bei der Reform der Fünf-Jahresdefinition für Dauergrünland ist die Einführung einer Stichtagsregelung für Ackerland nötig.

Zur ausführlichen Position gelangen Sie hier.