Ein Landwirt bringt Gülle auf seiner Wiese aus.
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Entscheidungen im Bundesrat könnten massive Probleme nach sich ziehen

BBV fordert Aussetzung praxisferner Vorgaben

04.03.2020 | Durch die geplanten Entscheidungen im Bundesrat – am 3. April zur Düngeverordnung und wohl schon am 13. März zur Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung drohen gesetzliche Auflagen, die zu massiven Problemen auf den Feldern und Wiesen sowie in den bayerischen Ställen führen würden.

Die Entscheidung am 13. März betrifft unter anderem die Anbindehaltung, Verordnungen zum Kastenstand sowie weitere Auflagen in der Schweinehaltung. Mit Blick darauf gehen der Deutsche Bauernverband und der Bayerische Bauernverband in vielen Gesprächen auf die Landesregierungen zu, insbesondere in Bundesländern mit grüner Beteiligung. Das Ziel dabei: die problematischen Änderungsanträge sollten abgelehnt werden und Mehrheiten gegen ein mögliches Verbot der Anbindehaltung oder weitere Auflagen in der Schweinehaltung organisiert werden. Bei der Düngeverordnung setzt sich der Bauernverband weiter für Änderungen ein, die in roten Gebieten weiterhin die notwendige Sommerdüngung bei Zwischenfrüchten erlauben und eine Düngung nach dem Nährstoffbedarf erhalten. Zudem müssen die Messstellen zur Ausweisung der roten Gebiete überprüft werden und es braucht eine Befreiungsmöglichkeit für besonders effizient wirtschaftende Betriebe. Bei der Dokumentation, der Hangneigungsregelung oder Gülleausbringung müssen realistische Vorgaben das Ziel sein. Sollten die notwendigen Korrekturen in der knappen Zeit nicht möglich sein, ist ein Aussetzen weiterer praxisferner Verschärfungen zwingend erforderlich, mahnt der Bauernverband.