Die EU Flaggen wehen in Brüssel
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Drei große Kommissionsvorschläge abgeschlossen

Was kam bei NRL, SUR und IED raus und wie geht’s weiter?

08.12.2023 | Zum Ende des Jahres sind mit Naturwiederherstellungsgesetz (NRL), Pflanzenschutzmittelrichtlinie (SUR) und Industrieemissionsrichtlinie (IED) die zentralen Kommissionsvorschläge der Jahre 2022 und 2023 für die Landwirtschaft abgeschlossen worden. In diesen zwei Jahren hat sich der Bauernverband kontinuierlich mit intensiver Verbandsarbeit eingebracht - und Erfolge konnten erzielt werden.

Am 29. November wurde zu nächtlicher Stunde der letzte der drei zentralen Kommissionsvorschläge für die Landwirtschaft im Trilog beendet. Hierbei handelt es sich um die Industrieemissionsrichtlinie (Industrial Emissions Directive – IED), die neben Vorgaben für Industriebetriebe auch Vorgaben zur Emissionsminderung im Stall macht. Hierbei sind jetzt schon Betriebe aus dem Schweine- und Geflügelbereich betroffen. Die Schwellenwerte liegen aktuell bei Mastschweinen bei 2.000 Mastschweinen und bei Geflügel für alle Arten bei 40.000 Plätzen. Ab diesen Schwellenwerten müssen Betriebe Maßnahmen zur Emissionsminderung ergreifen, was z.B. durch den Betrieb eines Luftwäschers erfolgen kann.

Die EU-Kommission wollte in ihrem Vorschlag zur Novelle der Industrieemissionsrichtlinie Rinder zusätzlich mitaufnehmen und die Schwellenwerte insgesamt massiv absenken. Dagegen hatte vor allem das Europäische Parlament Position bezogen, das keine Verschärfungen wollte. Im Trilog zwischen EU-Ratspräsidentschaft (Spanien), EU-Kommission und den Berichterstattern aus dem EU-Parlament wurde dann zwischen den verschiedenen Positionen verhandelt. Als Erfolg ist zu werten, dass Rinder weiter nicht Teil der Richtlinie werden sollen. Aber gerade im Bereich von Schweinen und Geflügel kommt es zu deutlichen Verschärfungen. Diese sind zwar deutlich geringer als im Kommissionsvorschlag ursprünglich geplant, aber trotzdem erheblich. Schweinemastställe sind in Zukunft ab 1.150 Mastschweinen Teil der Richtlinie.

Beim Geflügel sind die Auswirkungen sehr verschieden: Bei Masthähnchen bleibt man quasi beim Status-Quo, bei Legehennen halbiert sich der Schwellenwert auf knapp 20.000 und bei Puten landet man sogar bei unter 10.000 Plätzen als Schwellenwert. Zu beachten ist hier, dass man den Faktor Livestock-Unit (LSU) nutzt und nicht den in Deutschland gebräuchlichen Faktor Großvieheinheiten (GV). Diese Einheiten sind grundverschieden und dürfen keinesfalls gleichgestellt werden, da man ansonsten zu falschen Berechnungen kommt.

Die beiden weiteren großen Kommissionsvorschläge mit Naturwiederherstellung (NRL) und Pflanzenschutzrichtlinie (SUR) sind auch abgeschlossen, aber sehr gegensätzlich. Die Pläne zur Naturwiederherstellung wurden im Trilog abgeschlossen und die Pflanzenschutzmittelrichtlinie ist im Europäischen Parlament gescheitert. Bei der Naturwiederherstellung wurde das ursprüngliche Ziel von 10% Landschaftselementen bei Landwirtschaftsflächen gestrichen. Dennoch bleiben viele negative Punkte für die Land- und Forstwirtschaft.

Die Pläne zur Reduzierung des Pflanzenschutzmitteleinsatzes über Reduktionsziele und Verbotsgebiete sind im Parlament gescheitert und zwar in drei Runden:

1. Änderungsanträge mit massiver Abschwächung des Kommissionsvorschlages.
2. Ablehnung des Gesamtberichts mit Stimmen der Grünen (aufgrund der Abschwächung).
3. Überweisung nicht an Umweltausschuss, sondern zurück an die Kommission.

Somit sind die Pläne beim Pflanzenschutz zwar vorerst beerdigt, aber kommen sicher mit der nächsten Kommission zurück. So wäre der stark abgeschwächte Kommissionsvorschlag ein gangbarer Weg gewesen, hat aber keine Mehrheit gefunden. Somit wird das Thema sicher eine Rolle im Europawahlkampf spielen insbesondere mit Blick auf die Verlängerung von Glyphosat.

Weitere Kommissionspläne zu neuen Züchtungsmethoden, Saatgutrecht, Bodenüberwachungsgesetz, Waldmonitoring, Tiertransport u.a. werden momentan auch diskutiert, aber sie sind aus zeitlicher Sicht nicht mehr realistisch vor der Europawahl abzuschließen.