„Bayern ist nicht Brasilien!“
Hauptalmbegehung: BBV kritisiert EU-Entwaldungsverordnung und drohende Folgen für Rinderhalter in Bayern
Im Moment ist bei der geplanten Umsetzung der EUDR ein Länder‑Benchmarking vorgesehen, das die einzelnen Länder risikobasiert in niedrige, Standard‑ oder hohe Risikokategorien eingeteilt. Felßner kritisiert, dass diese Kategorien nicht ausreichen: „Es braucht dringend eine Null‑Risikokategorie für Länder ohne Entwaldungsrisiko. Es kann nicht sein, dass bayerische Landwirte im selben bürokratischen Boot sitzen wie Produzenten aus Regionen mit massivem Waldverlust.“ Tatsächlich existieren auf EU‑Ebene Vorschläge, das im Mai 2025 eingeführte Benchmarking zu überarbeiten und eine „No‑Risk‑Category“ einzuführen – ob diese Vorschläge umgesetzt werden, ist aktuell jedoch offen.
Hintergrund:
Mit der EU Entwaldungsverordnung (EUDR) will die Europäische Union sicherstellen, dass Produkte wie Holz, Kakao, Kaffee, Palmöl, Kautschuk, Soja und Rindfleisch nur noch von „entwaldungsfreien“ Flächen auf den EU Markt gelangen. Nach einer einjährigen Verschiebung soll die Verordnung ab dem 30. Dezember 2025 gelten. Ab diesem Datum müssen Unternehmen nachweisen, dass seit dem Stichtag 31. Dezember 2020 keine Flächen für die Produktion – zum Beispiel von Soja – entwaldet wurden. Dazu ist ein umfangreiches Sorgfaltspflichtensystem erforderlich: Neben Geolokalisierungsdaten aller Flächen, von denen Rohstoffe stammen, müssen bei Rindern sämtliche Betriebe, Weiden und Schlachthöfe, in denen die Tiere gehalten wurden, erfasst werden. Diese Regelungen treffen besonders Primärerzeuger und bedeuten ein deutliches Mehr an Bürokratie. Betroffen sind nicht nur Rinderhalter, sondern auch bayerische Soja Anbauer und Waldbesitzer.