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Bayerisches Naturschutzgesetz braucht mehr Praxistauglichkeit
BBV fordert vom Bayerischen Landtag in den anstehenden Beratungen wirksame Vereinfachungen und mehr Freiwilligkeit
02.09.2026 | Das Bayerische Kabinett hat Ende Juli 2026 die Novelle des Bayerischen Naturschutzgesetzes beschlossen und damit den Weg für die Beratungen im Bayerischen Landtag freigemacht. Dieser soll die Beratungen bis Ende 2026 abschließen, damit die Änderungen bereits ab 2027 gelten. „Der Bauernverband hat seit Inkrafttreten des Volksbegehrens ‚Rettet die Bienen‘ Vorschläge für wirksame Vereinfachungen und für mehr Freiwilligkeit eingebracht.
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