Bayerisches Naturschutzgesetz braucht mehr Praxistauglichkeit
BBV fordert vom Bayerischen Landtag in den anstehenden Beratungen wirksame Vereinfachungen und mehr Freiwilligkeit
Deshalb befürworten wir den Änderungsentwurf und erwarten uns von den Beratungen des Bayerischen Landtags aber auch noch weitere Verbesserungen", sagt BBV-Präsident Günther Felßner.
Positiv bewertet der Bauernverband insbesondere die geplante Überarbeitung des pauschalen Walzverbots auf Grünland sowie die vorgesehene Anpassung des Bayerischen Naturschutzgesetzes an das Förderrecht der EU-Agrarpolitik, womit dortige Vereinfachungen bei Grünland nun auch in Bayern wirksam werden. „Wir haben als BBV somit die Korrekturen bei den praxisuntauglichen Knackpunkten des Volksbegehrens ‚Rettet die Bienen‘ angestoßen“, resümiert BBV-Präsident Günther Felßner.
Darüber hinaus plädiert der Bauernverband für die Einführung einer grundsätzlichen Freiwilligkeitsklausel bei Naturschutzmaßnahmen wie Heckenpflanzen und setzt sich für die Streichung der der grundsätzlichen Verbotsregelung zum Mähen von außen nach innen ein, da sie keinen Mehrwert für Natur- und Tierschutz hat.
Internethinweis
Die ausführliche Stellungnahme zur Verbändeanhörung unter www.BayerischerBauernVerband.de/Positionen