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© Dimitri Houtteman/unsplash Landwirte auf Feld
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Bauernfamilien weiterhin stärken

Grundsätzliche Forderungen des BBV für den Doppelhaushalt 2026/2027

28.08.2025 | In Bayern stehen die Beratungen zum künftigen Doppelhaushalt für die Jahre 2026 und 2027 an. Dementsprechend haben die Mitglieder der Präsidentenkonferenz des Bayerischen Bauernverbands grundsätzliche Anliegen seitens der Land- und Forstwirtschaft diskutiert und ein kompaktes Positionspapier beschlossen. Die zentrale Botschaft des Papiers: „Bayerns Bauernfamilien weiterhin stärken!“.

Die bayerische Land- und Forstwirtschaft ist entscheidende Grundlage dafür, dass die ländlichen Räume ein attraktiver Lebens-, Wirtschafts-, Natur- und Kulturraum, kurzum eine lebenswerte Heimat bleiben.

Die land- und forstwirtschaftlichen Familienbetriebe sowie die vor- und nachgelagerten Bereiche der Land-, Forst- und Ernährungswirtschaft verstehen sich als Herzstück des ländlichen Raums. Sie sorgen für Stabilität und Wirtschaftskraft im ländlichen Raum. Über 900.000 Erwerbstätige sind in Bayern im Agribusiness beschäftigt. 

Angesichts der schwierigen weltpolitischen Lage, der Sicherstellung der Ernährungssouveränität sowie von freiwilligen, zusätzlichen Beiträgen zu erneuerbaren Energien, Dekarbonisierung, Ressourcenschutz, Biodiversität und zu vitalen ländlichen Räumen ist auch in Bayern ein solider Finanzrahmen künftig erforderlich, der die heimische Land- und Forstwirtschaft ausreichend unterstützt, insbesondere zum Beispiel:

  • Eine verlässliche Ausgleichszulage fördert benachteiligte Gebiete und Berggebiete und ist Garant für die flächendeckende Landbewirtschaftung in Bayern. 
  • Die Investitionsförderung muss langfristig verstärkt werden, insbesondere die Agrarinvestitionsförderung (AFP), Diversifizierung (DIV) und auch das Bayerischen Sonderprogramm Landwirtschaft (BaySL).
  • Für das Bayerische Kulturlandschaftsprogramm (KULAP) einschließlich der Förderung des Ökolandbaus ist eine ausreichende Mittelausstattung zu gewährleisten.
  • Das Bayerische Vertragsnaturschutzprogramm (VNP) muss planbar und verlässlich bleiben. Für den Vertragsnaturschutz und die Landschaftspflege sind ausreichend Mittel vorzusehen.
  • Erforderliche Mittel für die Umsetzung der Maßnahmen und einzelnen Projekte des Zukunftsvertrags sind vorzusehen, z.B. Beispiel für Projektwochen „Alltagskompetenzen - Schule fürs Leben“, Stärkung der Regionalität und der Nahversorgung, gemeinschaftliche Vernetzung von Biogaserzeugungsbetrieben für die Einspeisung von Biogas in die bestehenden Gas-Versorgungsnetze.
  • Ausreichend Mittel für die staatlich unterstützte Mehrgefahrenversicherung.
  • Solide Finanzausstattung für die ländliche Entwicklung. 
  • Verlässliche Förderung des Waldumbaus zum Aufbau klimatoleranter stabiler Wälder.
  • Ausreichend Finanzmittel für Präventionsmaßnahmen und Förderung von zusätzlichen Biosicherheitsmaßnahmen angesichts der Herausforderungen mit verschiedenen Tierseuchen.
  • Stärkung der Dorfhelferinnen und Betriebshelfer.
  • Ausreichende Unterstützung der Selbsthilfeeinrichtungen.
  • Stärkung der Erwachsenenbildungsförderung (Ebfög). 
  • Weitere Unterstützung der Landjugendorganisationen und der ländlichen Bildungszentren. 

Auch der Doppelhaushalt 2026/2027 muss für die Sicherstellung der Ernährungssouveränität und vitaler ländlicher Räume Verlässlichkeit bei der Mittelausstattung der jeweiligen Maßnahmen garantieren.