Über 800 Millionen Euro: Auszahlung der Direktzahlungen in Bayern am 21. Dezember
Prämien, Förderungen, Zulagen und Co: Welche Auszahlung kommt wann? Ein Überblick
Bei der Vorstellung des neuen Bayerischen Agrarberichts hatte es Staatsministerin Michaela Kaniber bereits angekündigt, nun ist es offiziell: Ihr Ministerium zahlt die EU-Direktzahlungen am 21. Dezember 2026 aus. (Zur Meldung des StMELF.) Für die Liquidität der Betriebe ein wichtiges Signal!
Auch die weiteren flächenbezogenen Zahlungen der EU-Agrarpolitik will das Ministerium schon davor im Dezember 2026 auszahlen. Das gilt vor allem für die Ausgleichszulage, große Teile von KULAP und VNP sowie die Ökolandbauförderung. Insgesamt geht es um berechtigte Unterstützungszahlungen der EU-Agrarpolitik für die bayerischen Familienbetriebe.
Geplante Auszahlungstermine
Das bayerische Landwirtschaftsministerium plant die Auszahlungen zum Antragsjahr 2026 so:
| Wann | Was wird ausgezahlt | |
| November/Dezember 2026 | Mehrgefahrenversicherung (Förderung) | |
| Anfang - Mitte Dezember 2026 | Ausgleichszulage, Zahlung Gewässerrandstreifen, Erschwernisausgleich Pflanzenschutz | |
| Etwa Mitte Dezember 2026 | Erste große Abrechnung der Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen KULAP und VNP, einschließlich Ökolandbauprämie | |
| 21. Dezember 2026 | Direktzahlungen: Basisprämie, Umverteilungsprämie (Erste Hektare), Junglandwirte-Prämie, Prämien für Öko-Regelungen, gekoppelte Zahlungen für Mutterkühe sowie Mutterschafe/-ziegen |
Was sonst noch vor Weihnachten kommt – und was erst 2027
Weideprämie (T10):
- Antragsteller ohne Pensionstiere erhalten die Weideprämie vor Weihnachten.
- Bei Betrieben mit Pensionstieren ist die Meldung dieser Tiere wichtig, sie kommt aber oft erst spät im Antragsjahr. Deshalb ist die Auszahlung hier Richtung Februar/März des Folgejahres vorgesehen.
Im neuen Jahr:
- Die Öko-Regelung ÖR 4 „Extensive Grünlandnutzung bis 1,4 RGV/ha“ und die KULAP-Maßnahme K10 „Extensive Grünlandnutzung bis 1,0 RGV/ha“ werden im neuen Jahr ausgezahlt.
- Die Wintermaßnahmen von KULAP und VNP folgen wie bisher üblich, voraussichtlich Anfang April des Folgejahres.
Wichtig bei offenen Vor-Ort-Kontrollen
Sind bei einem Betrieb Klärungen zu Vor-Ort-Kontrollen noch nicht abgeschlossen, kann es sein, dass die betroffenen Zahlungen nicht vollständig ausgezahlt werden.
Betroffenen Betrieben empfehlen wir, sich mit ihrem Landwirtschaftsamt in Verbindung zu setzen. Dort wird alles Weitere erklärt.