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Über 800 Millionen Euro: Auszahlung der Direktzahlungen in Bayern am 21. Dezember

Prämien, Förderungen, Zulagen und Co: Welche Auszahlung kommt wann? Ein Überblick

02.11.2026 | Die Direktzahlungen in Höhe von voraussichtlich mehr als 800 Millionen Euro wird Bayern bereits am 21. Dezember auszahlen – und damit bundesweit als erstes Bundesland. Alle Details zu Auszahlungsterminen der gesamten flächenbezogenen Zahlungen:

Bei der Vorstellung des neuen Bayerischen Agrarberichts hatte es Staatsministerin Michaela Kaniber bereits angekündigt, nun ist es offiziell: Ihr Ministerium zahlt die EU-Direktzahlungen am 21. Dezember 2026 aus. (Zur Meldung des StMELF.) Für die Liquidität der Betriebe ein wichtiges Signal!

Auch die weiteren flächenbezogenen Zahlungen der EU-Agrarpolitik will das Ministerium schon davor im Dezember 2026 auszahlen. Das gilt vor allem für die Ausgleichszulage, große Teile von KULAP und VNP sowie die Ökolandbauförderung. Insgesamt geht es um berechtigte Unterstützungszahlungen der EU-Agrarpolitik für die bayerischen Familienbetriebe.

 

Geplante Auszahlungstermine

Das bayerische Landwirtschaftsministerium plant die Auszahlungen zum Antragsjahr 2026 so:

 

Wann Was wird ausgezahlt
   
November/Dezember 2026 Mehrgefahrenversicherung (Förderung)
   
Anfang - Mitte Dezember 2026 Ausgleichszulage, Zahlung Gewässerrandstreifen, 
Erschwernisausgleich Pflanzenschutz
   
Etwa Mitte Dezember 2026 Erste große Abrechnung der Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen 
KULAP und VNP, einschließlich Ökolandbauprämie
   
21. Dezember 2026 Direktzahlungen: Basisprämie, Umverteilungsprämie (Erste Hektare), Junglandwirte-Prämie, Prämien für Öko-Regelungen, gekoppelte Zahlungen für Mutterkühe sowie Mutterschafe/-ziegen


 

Was sonst noch vor Weihnachten kommt – und was erst 2027

Weideprämie (T10):

  • Antragsteller ohne Pensionstiere erhalten die Weideprämie vor Weihnachten.
  • Bei Betrieben mit Pensionstieren ist die Meldung dieser Tiere wichtig, sie kommt aber oft erst spät im Antragsjahr. Deshalb ist die Auszahlung hier Richtung Februar/März des Folgejahres vorgesehen.

Im neuen Jahr:

  • Die Öko-Regelung ÖR 4 „Extensive Grünlandnutzung bis 1,4 RGV/ha“ und die KULAP-Maßnahme K10 „Extensive Grünlandnutzung bis 1,0 RGV/ha“ werden im neuen Jahr ausgezahlt.
  • Die Wintermaßnahmen von KULAP und VNP folgen wie bisher üblich, voraussichtlich Anfang April des Folgejahres.

 

Wichtig bei offenen Vor-Ort-Kontrollen

Sind bei einem Betrieb Klärungen zu Vor-Ort-Kontrollen noch nicht abgeschlossen, kann es sein, dass die betroffenen Zahlungen nicht vollständig ausgezahlt werden. 

Betroffenen Betrieben empfehlen wir, sich mit ihrem Landwirtschaftsamt in Verbindung zu setzen. Dort wird alles Weitere erklärt.