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Ausgleich für gesetzlichen Gewässerrandstreifen in Bayern erhöht!
Ab diesem Antragsjahr erhalten Landwirte 675 Euro je Hektar
21.05.2025 | Eine Ausgleichszahlung für die Einschränkungen, die durch Gewässerrandstreifen aufgrund des Bayerischen Naturschutzgesetzes bestehen, können betroffene Landwirte seit 2020 im Rahmen der Mehrfachantragstellung erhalten. Ursprünglich hatte die EU-Kommission das nur gebilligt, wenn ein Landwirt für die ersten drei Jahre je 500 Euro/ha und dann in den Folgejahren 200 Euro/ha erhalten kann. Nun hat der bayerische Umweltminister Thorsten Glauber erreicht, dass ab 2025 675 Euro/ha an Ausgleich bis zum Jahr 2030 von der EU-Kommission genehmigt wurden.
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