Schmetterling sitzt auf gelber Blüte.
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Zwei Jahre nach Volksbegehren: Nur Bayerns Bauern liefern

Bauernverband fordert Evaluierung sowie gesamtgesellschaftlichen Ansatz

14.07.2021 | Am 17. Juli 2019 hat der Bayerische Landtag das Volksbegehren „Artenvielfalt und Naturschönheit in Bayern“ angenommen – und damit viele neue Vorgaben für die Land- und Forstwirtschaft. Diese Regelungen gelten größtenteils nun bereits seit zwei Jahren.

„Bayerns Bäuerinnen und Bauern leisten jeden Tag einen Beitrag für die Artenvielfalt, vielfach entsteht durch ihre Arbeit erst Lebensraum für Pflanzen und Tiere. Doch während sich die neuen Vorgaben und Regeln direkt auf unsere Arbeit und Wirtschaftsweise auswirken, tut sich gesamtgesellschaftlich z. B. beim Thema Flächenverbrauch nach wie vor gar nichts“, kritisiert Bauernpräsident Walter Heidl. Der angekündigte Gesellschaftsvertrag lasse ebenso auf sich warten, wie die von Staatsregierung und Landtag zugesicherte Evaluierung. Der Landtag sei gefordert, komplizierte und bürokratische Regelungen wie beispielsweise das Walzverbot ab 15. März zu ändern. „Jeder redet vom Bürokratieabbau, aber hier könnte die Politik einen konkreten Beitrag leisten – zumal auch die Initiatoren an der Sinnhaftigkeit dieser Regelung zweifeln“, sagt Heidl. Anerkennend äußert er sich, dass die vom Bayerischen Bauernverband geforderte rückwirkende Ausgleichsregelung für Gewässerrandstreifen nach dem positiven Signal aus Brüssel endlich umgesetzt werden konnte.

Durch Projekte auf Augenhöhe kann gemeinsam und schneller mehr für die Umwelt getan und zudem die Förderwürdigkeit der Maßnahmen erhalten werden. So setzen bereits 50 Prozent der bayerischen Bäuerinnen und Bauern freiwillig Agrarumweltmaßnahmen um. „Auf 40 Prozent der landwirtschaftlichen Fläche in Bayern wird nach den Vorgaben des Bayerischen Kulturlandschaftsprogramms und Bayerischen Vertragsnaturschutzprogramms gewirtschaftet. Doch genau dieses Engagement und diese Erfolge im kooperativen Umwelt- und Naturschutz werden durch zusätzliche gesetzliche Auflagen aufs Spiel gesetzt“, sagt Heidl. Der Ansatz des Bauernverbandes beim Thema Insektenschutz lautet deshalb: Kooperation statt Verbote. Mit Blick auf das kürzlich beschlossenen Insektenschutzpaket kritisiert Heidl: „Es kann und darf nicht sein, dass neue Bundesregelungen die Erfolge in Bayern gefährden oder bestehende Regelungen aushebeln. Ich fordere die Staatsregierung deshalb auf, beim Biotopschutz und den Gewässerrandstreifen die Länderöffnungsklausel zu nutzen!“

Der Bauernverband fordert zudem, dass beim komplexen Thema Insektenschutz mehr Daten gesammelt werden. „Komplexe Probleme erfordern auch komplexe Antworten. Deshalb muss deutlich mehr geforscht werden, um mehr überall die Einflussfaktoren über die Landwirtschaft hinaus herauszufinden und dann zielgerichtete Maßnahmen zu ergreifen“, fordert Heidl.