Zum Hauptinhalt springen
Zur Suche springen
Zum Footer springen
Zur Navigation springen
Wolf im Wald
© vaclav - fotolia.com

Wolf: Auch für Bayern günstigen Erhaltungszustand nach Brüssel melden!

BBV: Günstige Bewertung der atlantischen Region ist ein erster Schritt, der nun auch für die kontinentale/alpine Region erfolgen muss

30.07.2025 | Die Bundesregierung hat fristgerecht zum 31.7 gegenüber der Europäischen Kommission den günstigen Erhaltungszustand der Wolfspopulation in der atlantischen Region im Norden Deutschlands gemeldet. Der Bayerische Bauernverband (BBV) wertet dies als bedeutenden Fortschritt auf dem Weg zu einem rechtskonformen und regional tragfähigen Umgang mit dem Wolf.

Für die kontinentale Region, die weite Teile Deutschlands einschließlich Bayerns umfasst, wurde zunächst der Status „unbekannt“ gemeldet. Bis zum Herbst diesen Jahres soll dieser Bericht jedoch ergänzt werden. Die zuständigen Stellen haben bereits angekündigt, dass nach einer Überarbeitung der Bewertungsparameter auch hier mit der Feststellung eines günstigen Erhaltungszustands zu rechnen ist. Für die alpine Region wurde bislang keine Bewertung vorgenommen. „Gerade diese Bewertung werden wir als BBV aber vehement einfordern, um insbesondere Bayerns Weidetierhaltern in Berggebieten eine Stimme zu geben“, betont BBV-Umweltpräsident Stefan Köhler.

„Die Anerkennung des günstigen Erhaltungszustands für Teile Deutschlands ist ein entscheidender Moment. Sie bestätigt, dass sich die Wolfspopulation in einem stabilen Zustand befindet, was aus naturschutzfachlicher Sicht erfreulich ist – und gleichzeitig neue Handlungsräume eröffnet, um langfristige Lösungen für die Weidetierhaltung und den ländlichen Raum zu ermöglichen.“ führt Stefan Köhler weiter aus.

Gerade in Bayern zeigt sich die Dringlichkeit klar strukturierter Managementinstrumente. In den Alpen- und Voralpenregionen mit ihren ausgedehnten Almen und schwer schützbaren Weideflächen sind flächendeckende Herdenschutzmaßnahmen weder wirtschaftlich zumutbar noch technisch umsetzbar. Die zunehmende Präsenz standorttreuer Wölfe setzt dort eine jahrhundertealte Kulturlandschaft unter Druck. Auch deshalb ist es von zentraler Bedeutung, dass die zukünftige Bewertung des Erhaltungszustands nicht auf Teilräume verkürzt wird, sondern die gesamteuropäische Populationsstruktur – einschließlich des grenzüberschreitenden Austauschs mit Österreich, Italien und Tschechien – in den Blick nimmt.

Dass Deutschland diesen Schritt geht, ist auch ein Erfolg jahrelanger Bemühungen vieler Beteiligter und ein Zeichen wachsender politischer Handlungsbereitschaft. Die europarechtliche Grundlage ist geschaffen: Mit der Herabstufung des Wolfs von „streng geschützt“ auf „geschützt“ in der FFH-Richtlinie besteht jetzt die Möglichkeit, den Schutz der Art differenziert und praxisgerecht umzusetzen.

Das Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 12. Juni 2025 (Rs. C-629/23) hat dabei deutlich gemacht, dass die Bewertung des Erhaltungszustands auf nationaler Ebene erfolgen kann – unter Berücksichtigung angrenzender Populationen. Dies bietet insbesondere für die kontinentale und alpine Region realistische Perspektiven, um auf regionalspezifische Herausforderungen angemessen zu reagieren.

„Jetzt ist der Zeitpunkt gekommen, den politischen Willen auch gesetzlich zu untermauern“, so Köhler weiter. „Der Koalitionsvertrag enthält hierzu klare Aussagen. Diese gilt es nun zügig und vollständig umzusetzen.“ Die notwendigen rechtlichen Anpassungen – insbesondere im Bundesjagdrecht – sollten so ausgestaltet sein, dass eine nachhaltige, rechtssichere und praktikable Steuerung der Bestände ermöglicht wird.

Mit Blick auf die für das zweite Halbjahr 2025 angekündigte Nachmeldung des Erhaltungszustands für die kontinentale Region unterstreicht der BBV: Die nun geschaffenen Grundlagen dürfen nicht in einem Regelungsstau verpuffen. Vielmehr braucht es jetzt einen klaren, kohärenten Rahmen, der sowohl die naturschutzfachlichen Anforderungen erfüllt als auch den berechtigten Anliegen der ländlichen Räume, der Weidetierhalter und der Kulturlandschaftspflege gerecht wird.