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Landschaft mit Äckern und Wiesen
© BBV

Vereinfachungen bei EU-Umweltrecht sind nötig!

Bayerischer Bauernverband bringt Vorschläge bei EU-Konsultation ein

11.09.2025 | Bis zum 10. September konnten Verbände und Bürgerinnen und Bürger im Rahmen einer Online-Konsultation der EU-Kommission Vorschläge für Vereinfachungen bei EU-Umweltrichtlinien einreichen. Der Bayerische Bauernverband (BBV) hat diese Gelegenheit genutzt und konkrete Anliegen aus Bayern nach Brüssel getragen. Ziel der Konsultation ist es, ein weiteres Vereinfachungspaket im Umweltrecht vorzubereiten, das die EU-Kommission im Herbst 2025 im sogenannten Omnibusverfahren auf den Weg bringen will.

BBV fordert: Bürokratie wirklich abbauen

Der BBV unterstützt die Initiative der EU-Kommission ausdrücklich. Klar ist für den Verband aber: Bürokratieabbau darf nicht bei kleinen Detailänderungen stehenbleiben. Er muss umfassen:

  • einen Stopp neuer, zusätzlicher Auflagen, Dokumentations- und Kontrollpflichten,
  • das Streichen überzogener, veralteter oder widersprüchlicher Vorgaben,
  • sowie verpflichtende Praxischecks und Folgenabschätzungen für alle neuen Gesetzesentwürfe.

Zudem fordert der BBV, nationale Regelungen stärker anzuerkennen und nicht durch zusätzliche EU-Vorgaben zu überlagern.

Konkrete Vorschläge des BBV

In seiner Stellungnahme hat der Bayerische Bauernverband folgende Kernpunkte hervorgehoben:

  • Naturwiederherstellungsverordnung (NRL): Anpassung der Verordnung mit praxistauglichen Indikatoren, Streichung pauschaler Ziele, mehr Freiwilligkeit und Kooperation. Umsetzung nur in bestehenden Natura-2000-Kulissen und mit eigenständigen EU-Mitteln statt Kürzungen im GAP-Haushalt. Dringend nötig ist außerdem eine Fristverlängerung für nationale Umsetzungspläne.
  • Entwaldungsverordnung (EUDR): Einführung einer zusätzlichen Risikokategorie „vernachlässigbares Risiko“. Ohne diese Anpassung drohen enorme Belastungen und Wettbewerbsnachteile.
  • Nitratrichtlinie: Überarbeitung mit Fokus auf Ernährungssicherung und Wasserschutz. Streichung der starren 170-kg-Obergrenze für organischen Stickstoff je Hektar, Abschaffung von roten und gelben Gebieten, Einführung vereinfachter Bilanzierungsverfahren.
  • Industrieemissionsrichtlinie (IED): Keine weiteren Verschärfungen für Tierhaltungsbetriebe, da diese schon heute durch hohe Auflagen und Bürokratie belastet sind.
  • EU-Wasserstrategie: Keine zusätzlichen Regelungen über GAP und nationales Fachrecht hinaus. Ziel: Mehr Anreize, weniger Vorschriften.
  • Bodenüberwachungsgesetz: Der Vorschlag ist praxisfern und muss gestoppt werden, um unnötige Bürokratie zu vermeiden.

Bauernfamilien brauchen Entlastung statt neue Auflagen

„Unsere Bäuerinnen und Bauern leisten bereits enorm viel für Natur- und Umweltschutz – freiwillig und mit großem Engagement. Entscheidend ist jetzt, dass die EU bei ihrem Vereinfachungspaket nicht nur redet, sondern wirklich Entlastungen beschließt“, betont der Bayerische Bauernverband.

Mit den eingebrachten Vorschlägen will der BBV erreichen, dass Brüssel praxisgerechte Lösungen umsetzt und damit die Wettbewerbsfähigkeit der Landwirtschaft in Bayern und Europa stärkt.