Urteil macht Neuanfang beim Düngerecht notwendig
BBV sieht in Urteil des Bundesverwaltungsgericht Impuls für praxistaugliche und faire Lösungen
Der Bayerische Bauernverband bewertet das Urteil als Signal, den festgefahrenen Gesetzgebungsprozess zum Düngerecht endlich neu zu starten. "Die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts ist Wasser auf die Mühlen der Landwirtschaft", sagt BBV-Generalsekretär Carl von Butler. "Sie kann der Auftakt dafür sein, die über Jahrzehnte gewachsenen Fehlentwicklungen beim Düngerecht endlich zu korrigieren – von der völlig veralteten EU-Nitratrichtlinie aus dem Jahr 1991 bis hin zur unpraktikablen Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Gebietsausweisung."
Der BBV sieht in der Entscheidung die Chance, die gesetzlichen Grundlagen für Düngung und Gewässerschutz neu und praxistauglich zu gestalten. "Wir brauchen ein modernes System, das tatsächliche Ursachen erkennt, gezielt verbessert und Landwirten verlässliche Rahmenbedingungen bietet – statt starrer, pauschaler Einschränkungen", sagt von Butler.

Echter Neustart beim Düngerecht notwendig!
Als positives Beispiel verweist der BBV auf Dänemark, das sein nationales Aktionsprogramm bereits mit Zustimmung der EU grundlegend reformiert hat. "Dort hat man erkannt, dass pauschale Düngereduzierungen und ständig wechselnde rote Gebiete keine Verbesserung bringen, sondern die Landwirtschaft belasten und Fehlanreize schaffen", erläutert von Butler. "Mit einem praxisnahen, wissenschaftlich fundierten Ansatz wurde stattdessen erreicht, dass Qualitätsgetreideanbau und Gewässerschutz gemeinsam funktionieren."
Für Deutschland müsse die jetzt angestoßene Neubewertung des Düngerechts deshalb zu einem echten Neustart führen. "Die Landwirtschaft steht bereit, ihren Beitrag zu leisten – aber sie braucht endlich nachvollziehbare, faire und wissenschaftlich fundierte Regeln", macht von Butler deutlich. "Dieses Urteil kann und muss der Startschuss für ein neues, funktionierendes Gesamtsystem sein."