Düngung - Messstellen
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Rote Gebiete: Landwirte endlich einbinden

Düngeverordnung: EU-Kommission akzeptiert angeblich Neuausweisung

01.06.2022 | Nach einer Presseinformation des Bundeslandwirtschaftsministeriums (BMEL) billigt die EU- Kommission den von der Bundesregierung vorgelegten Entwurf der Ausführungsverordnung zur Ausweisung der roten und gelben Gebiete (AVV GeA) nach der Düngeverordnung.

Dem Berufsstand liegt die mit Brüssel abgestimmte Fassung der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Gebietsausweisung AVV GeA bis dato nicht vor.
„Bereits vor zwei Jahren hatte die damalige Bundesregierung die Zustimmung der EU-Kommission zur Änderung der Düngeverordnung und der damaligen Fassung der AVV GeA verkündet, was sich im Nachhinein als Fehlinformation herausstellte. Ich hoffe, dass sich die Bundesregierung die Zusage von der EU Kommission dieses Mal schriftlich bestätigen lässt“, sagt Stefan Köhler, Umweltpräsident des Bayerischen Bauernverbands.
Zudem sei es nun dringend notwendig, die betroffenen Landwirte nicht länger im Ungewissen zu den Detailinhalten der AVV Gea zu lassen und sie endlich einzubinden. Die Bundesregierung hatte den Entwurf einer neuen AVV GeA bereits Mitte Februar nach Brüssel gegeben, aber den Inhalt geheim gehalten. „Wenn sich Brüssel über drei Monate Zeit für die Prüfung nehmen kann, muss es trotz des Arguments des Zeitdrucks auch möglich sein, nun die Betroffenen am weiteren Prozess umfassend zu beteiligen“, erklärt Köhler.
 
Der BBV bedauert die von Bundesregierung und EU-Kommission vereinbarte Streichung der sogenannten Modellierung. Damit wurde im bisherigen Verfahren versucht, den Einfluss der aktuellen Landbewirtschaftung auf die Grundwasserqualität abzubilden. Künftig soll die Ausweisung der roten Gebiete ausschließlich an Grundwassermesswerten festgemacht werden. Hierfür reichen die derzeit vorhandenen Messstellen in Deutschland und Bayern nach wie vor nicht aus. Nach Informationen des Bayerischen Umweltministeriums werden in Bayern die mindestens notwendigen 1.500 Messstellen erst im Jahr 2024 erreicht und selbst dann wird es noch mehrere Jahre dauern bis ausreichend Messergebnisse der neuen Messstellen zur Verfügung stehen. Gutachten belegen zudem teils gravierende Mängel an den bisherigen Messstellen. Auch die EU-Kommission hatte mit Schreiben vom 25. Juli 2019 gegenüber Deutschland unmissverständlich Kritik am deutschen Messnetz formuliert. „Diese Versäumnisse dürfen nicht zu Lasten der Landwirte gehen“, so Köhler. Ungeklärt sei nach wie vor, wer die Kosten für Investitionen in bisher roten und künftig grünen Gebieten übernimmt, die von Landwirten getätigt wurden.

Der Bauernverband erwartet, dass eine Anpassung der Bundesverwaltungsvorschrift sowie der Gebietskulissen genutzt wird, um bisherige Defizite abzustellen und die Abgrenzung der roten und gelben Gebiete nachvollziehbarer und fairer zu gestalten. „Dafür braucht es ein ausreichendes und fachlich geeignetes Messnetz, brauchbare Messstellen, ein transparentes nachvollziehbares Verfahren mit Regionalisierung und Binnendifferenzierung sowie Ausnahmen für Betriebe mit gewässerschonender Wirtschaftsweise“, bekräftigt Köhler. Neben der Ausweisung der roten Gebiete müsse auch das Vorgehen bei der Ausweisung der gelben Gebiete völlig neu beurteilt werden.

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