Düngung auf Feld
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Planungssicherheit beim Düngerecht

Geplante Verschärfung der neuen Düngeverordnung löst Unmut bei Bauern aus

28.03.2019 | Das BBV-Präsidium hat kein Verständnis für die Forderung der EU-Kommission nach einer weiteren Verschärfung des Düngerechts. Praktiker und Behörden sind nach wie vor damit befasst, sich an die sehr ambitionierten Änderungen der Düngeverordnung 2017 sowie der Stoffstrombilanzverordnung 2018 anzupassen.

Diese Stellungnahme des Präsidiums des Bayerischen Bauernverbandes ginge nun an alle bayerischen Abgeordneten des Landtags, des Deutschen Bundestags und des Europäischen Parlaments. Dass gerade in dieser schwierigen Phase die zuständigen Bundesministerien auf Druck der Kommission bereits zusätzliche Auflagen vorschlagen, ist für Landwirte und Gärtner in Bayern und Deutschland völlig unverständlich und löst großen Unmut aus.

Deshalb hat sich Bauernpräsident Walter Heidl in einem Schreiben an Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner gewandt: „Es ist schlichtweg nicht akzeptabel, dass, ohne die sicherlich positiven Auswirkungen der Düngeverordnung von 2017 auf das Grundwasser abzuwarten, schon wieder fachlich völlig widersinnige Auflagen beschlossen werden sollen, die zudem kontraproduktiv für eine nachhaltige Bewirtschaftung sein werden“, kritisiert Heidl.

Sowohl die Forderungen der Kommission als auch die Vorschläge der Bundesregierung enthalten zahlreiche fachlich nicht nachvollziehbare Punkte . Gerade die für die sogenannten roten Gebiete nach Düngeverordnung vorgeschlagenen verpflichtenden Maßnahmen, wie beispielsweise eine Düngung unterhalb des Pflanzenbedarfs oder Düngeverbote für Sommerungen ohne vorherige Winterzwischenfrucht, würden massiv in die Entscheidungsfreiheit der Betriebsleiter eingreifen und Betriebe in diesen Gebieten extrem benachteiligen.

Problematisch in roten Gebieten ist zudem der Wegfall der bedarfsgerechten Düngung zu Winterraps, Wintergerste und Zwischenfrucht ohne Futternutzung im Herbst. Die dadurch schlechte Entwicklung der Zwischenfrucht verhindert sowohl einen wirkungsvollen Erosionsschutz als auch die Unterdrückung von Unkraut. Ohne Düngung führt das Wachstum der Kulturen zum Abbau von Humus und damit zur Freisetzung des Klimagases CO2. Die geplanten Verschärfungen führen zu Lagerengpässen ab Herbst 2020 und zwingen Betriebe zur Gülleabgabe.

Eine kurzfristige Ausweitung der Lagerkapazität innerhalb nur eines Jahres ist nicht möglich, zumal wegen einer überzogenen Umsetzung der Bundesanlagenverordnung der Bau von Lagerraum nahezu zum Erliegen gekommen ist. Zur weiteren Verbesserung der Gewässerqualität sollte das aktuelle Düngerecht um zielgerichtete kooperative Maßnahmen erweitert werden, die die Bedürfnisse der jeweiligen Region berücksichtigen. Bayern geht hier mit Modellprojekten, den Agrarumweltmaßnahmen sowie dem Wasserpakt bereits seit Jahren erfolgreich voran. Pauschale, überzogene Auflagen hingegen spielen den Gewässerschutz gegen die Landwirtschaft aus und setzen die Existenz von Betrieben aufs Spiel. Bauernpräsident Heidl bat Ministerin Klöckner, „die aktuell zur Diskussion stehenden Vorschläge nochmals gründlich zu überdenken und so nicht zum Tragen kommen zu lassen.“

 

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