Ein Schlepper düngt auf einer grünen Wiese
© BBV

Neuzuschnitt der „Roten Gebietskulisse“ dringend nötig!

Heidl richtet Briefe an Glauber und Kaniber

03.07.2019 | Die jetzige Gebietskulisse muss grundlegend überarbeitet werden, sollten die aktuell diskutierten Verschärfungen der Düngeverordnung kommen. Bauernpräsident Heidl bekräftigte mit Briefen an Ministerin Kaniber und Minister Glauber die Forderung nach einer neuen Gebietskulisse...

Im Mai und Juni fanden auf Initiative des Bayerischen Bauernverbandes drei regionale Informationsveranstaltungen zu den Entstehungshintergründen der „Roten Gebiete“ im Zusammenhang mit der Ausführungsverordnung Düngeverordnung (AVDüV) für Franken, Oberbayern/Schwaben sowie Niederbayern/Oberpfalz statt. Sie dienten dem sachlichen Austausch zwischen den Fachleuten der Landesbehörden und den betroffenen Kreisverbänden und hatten das Ziel, mehr Nachvollziehbarkeit zu erreichen und sich über die Möglichkeit der Überprüfung der „Roten Gebiete“ auszutauschen.

Angesichts der aktuell diskutierten weiteren Verschärfungen der Düngeverordnung mit deutlich erweiterten Auflagen insbesondere in den „Roten Gebieten“ sprach ein Experte des Umweltministeriums von einem Paradigmenwechsel von der „Nitratvorsorge“ hin zur „Nitratsanierung“. Er machte deutlich, dass auch aus behördlicher Sicht die aktuelle Gebietskulisse vor diesem Hintergrund nicht mehr geeignet ist.

Bauernpräsident Walter Heidl wandte sich im Nachgang zu den drei Veranstaltungen mit Briefen an die zuständigen Fachminister Michaela Kaniber und Thorsten Glauber und bekräftigte die Forderung, die „Rote Gebietskulisse“ grundlegend zu überarbeiten. Das Messnetz und die daraus methodisch abgeleitete Gebietskulisse der Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) seien dafür nicht mehr geeignet, zumal ein großer Teil der Messstellen nicht landwirtschaftlichen Einflüssen ausgesetzt ist und die Belastungssituation einzelner Messpunkte auf riesige Gebiete hochgerechnet wird. Es sei nur dann eine umfassende Nachvollziehbarkeit gewährleistet, wenn ausschließlich landwirtschaftlich beeinflusste Messstellen herangezogen werden und differenzierte, praxistaugliche Anforderungen im konkreten Einzugsbereich dieser Messstellen gelten.

Außerdem bat Heidl um die zeitnahe Beantwortung der zahlreichen Detailfragen zu möglichen Schwachpunkten und Mängeln bei einzelnen Messstellen und um eine grundsätzliche Überprüfung der WRRL-Messstellen auch mit Blick auf den dritten Bewirtschaftungszeitraum.

Abschließend signalisierte Heidl grundlegende Bereitschaft, dass auf dem Weg der Freiwilligkeit und Kooperation auch weiterhin in der Gebietskulisse der WRRL verstärkt grundwasserschonende Maßnahmen ergriffen werden, wie man es im Bayerischen Wasserpakt vereinbart habe.