Windräder auf grünen Feldern
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Neues Klimaschutzgesetz bedeutet Ungleichbehandlung für die Land- und Forstwirtschaft

Lastenausgleich nötig

20.05.2021 | Im Eiltempo wurde ein neues Bundes-Klimaschutzgesetz durchs Kabinett gepeitscht. Für die Land- und Forstwirtschaft ergeben sich daraus jedoch eine deutliche Ungleichbehandlung. BBV-Generalsekretär Wimmer fordert mit Verweis auf die großen Klima-Leistungen der Landwirtschaft Nachbesserungen des Gesetzes.

„Die deutsche Landwirtschaft ist eine der klimaschonendsten der Welt. So werden neben Lebensmitteln auch erneuerbare Energien und nachwachsende Rohstoffe bereitgestellt und so schon jetzt rund 66 Millionen Tonnen CO2-Äquivalente in anderen Sektoren eingespart. Das entspricht der Menge der landwirtschaftlichen Emissionen insgesamt“, sagt BBV-Generalsekretär Georg Wimmer. „Doch diese Mengen werden der Landwirtschaft nicht nur nicht gutgeschrieben, sondern die dabei anfallenden Emissionen der Landwirtschaft angelastet. Diese Ungleichbehandlung muss dringend behoben werden.“

Die verschärften Sektorziele für 2030 bringen den Fahrplan für Klimaschutzmaßnahmen in der Land- und Forstwirtschaft gehörig durcheinander. Bei der Bewertung durch den Klimarat fehlt wieder einmal die land- und forstwirtschaftliche Fachexpertise, um die besondere Situation des Sektors berücksichtigen zu können. „Das neue Klimaschutzgesetz ist nicht der große Wurf, als der es gern verkauft wird. Gerade aus Sicht der Land- und Forstwirtschaft sind im weiteren politischen Verfahren deutliche Nachbesserungen nötig“, fordert Wimmer.

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