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Carl von Butler
© Leonhard Simon/BBV

Neues Düngerecht längst überfällig

Ein Kommentar von BBV-Generalsekretär Carl von Butler

10.02.2026 | Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts erzwingt die Überarbeitung von Düngeverordnung und der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift Gebietsausweisung. Die Bunderegierung ist nun gefordert, das Düngerecht zukunftsfähig auszurichten. Dazu ein Kommentar von BBV-Generalsekretär Carl von Butler.

Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 24. Oktober 2025 markiert eine Zäsur im deutschen Düngerecht. Erstmals stellt das höchste Verwaltungsgericht klar, dass die bisherigen Regelungen zu roten und gelben Gebieten den verfassungsrechtlichen Anforderungen an Eigentum und Berufsfreiheit nicht genügen. Die Aufhebung der Gebietsausweisungen ist deshalb kein Anlass für Jubel, sondern Ausdruck eines jahrelangen politischen Versagens.

Zu lange wurde versucht, fachlich und rechtlich unzureichende Regelungen mit immer neuen Auflagen zu überdecken. Weder ist es gelungen, eine praxistaugliche Umsetzung der EU-Nitratrichtlinie zu entwickeln, noch ein belastbares, transparentes Mess- und Monitoringsystem aufzubauen. Bis heute fehlt ein Monitoring, das Ursachen differenziert, regionale Besonderheiten berücksichtigt und aktuelle Bewirtschaftung realistisch abbildet.

Das Urteil zwingt Bund und Länder nun zur Überarbeitung der Düngeverordnung und der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift Gebietsausweisung. Diese Pflicht ist zugleich eine Chance: Das Düngerecht muss grundlegend neu geordnet werden – einfacher, flexibler und fachlich sauber. Eine bloße Reparatur einzelner Paragraphen reicht nicht aus. Notwendig ist ein konsistentes System mit einer Eins-zu-eins-Umsetzung des EU-Rechts, klaren Zuständigkeiten und nachvollziehbaren Kriterien für Gebietsausweisungen.

Ein modernes Düngerecht muss Gewässerschutz wirksam sichern und zugleich den Betrieben Planungssicherheit ermöglichen. Pauschale Auflagen, die Standortbedingungen und betriebliche Realität ignorieren, führen nicht zu Akzeptanz, sondern zu Frust und Misstrauen.

Die Bundesregierung ist jetzt gefordert, die vom Gericht aufgezeigten Mängel konsequent zu beheben und das Düngerecht zukunftsfähig auszurichten. Der Bayerische Bauernverband wird diesen Prozess konstruktiv, aber mit klaren Erwartungen begleiten. Ziel bleibt ein Düngerecht, das Grundwasser schützt und zugleich die wirtschaftlichen Perspektiven der bäuerlichen Familienbetriebe sichert.