Gespräch Staatskanzle Düngeverordnung
© Bayerische Staatskanzlei
Beim Gespräch in der Staatskanzlei: Staatsminister Dr. Florian Herrmann, BBV-Präsident Walter Heidl, Staatsministerin Michaela Kaniber, BBV-Umweltpräsident Stefan Köhler und Staatsminister Thorsten Glauber.

Klarheit schaffen für die Landwirte

Düngeverordnung im Fokus: Heidl und Köhler in der Staatskanzlei

08.06.2022 | Bei einem Gespräch in der Staatskanzlei am 9. Mai 2022 haben Bauernpräsident Walter Heidl und BBV-Umweltpräsident Stefan Köhler die Forderung nach Klarheit bei den roten Gebieten sowie nach einzelbetrieblichen Ausnahmemöglichkeiten für Betriebe erneuert.

Das Gespräch fand unter der Leitung von Staatskanzleichef Dr. Florian Herrmann und der Teilnahme von Staatsministerin Michaela Kaniber sowie Staatsminister Thorsten Glauber statt.
Die Kritik der betroffenen Landwirte zu Messstellen sowie zur Gebietsabgrenzung werde derzeit vom Bund zu wenig ernst genommen, sagte Heidl. Umweltpräsident Köhler verwies auf zahlreiche positive Erkenntnisse aus Wasserschutzkooperationen.Staatsminister Dr. Florian Herrmann betonte die wichtige Rolle der bayerischen Landwirtschaft sowie das zentrale Ziel des Grundwasserschutzes. Bayern brauche beides, dies sei kein Widerspruch, so Herrmann.

Umweltminister Glauber betonte erneut, dass Messnetze nur Tendenzen widerspiegeln, aber nicht die aktuellste Bewirtschaftung an der Oberfläche abbilden. Leider habe die Bundesregierung der EU Kommission die Streichung der bisherigen Modellierung zugesagt. Mit der Modellierung sollte bisher der Einfluss der aktuellen Landbewirtschaftung abgebildet und damit mehr Verursachergerechtigkeit geschaffen werden.

Staatsministerin Kaniber verwies darauf, dass Bayern auch bisher immer für eine nachvollziehbare, praxis- und verursachergerechte Lösung gekämpft hat. So setze sich Bayern mit Nachdruck auch für die Möglichkeit einzelbetrieblicher Befreiungen für nachweislich gut wirtschaftende Betriebe ein. Die Agrarministerkonferenz ist hier dem Bayerischen Vorschlag gefolgt, jetzt ist der Bund am Zug die rechtlichen und fachlichen Bedingungen dafür rasch zu schaffen. Zudem zeichne sich ab, dass bei der nächsten Ausweisung alle Grundwasserkörper regionalisiert werden können.