Gruppenbild zur Übergabe des Gutachtens, das die negativen Effekte eines dritten Nationalparks in Bayern auf Land und Umwelt beleuchtet.
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Übergaben das Gutachten zur Bewertung eines 3. Nationalparks an Umweltministerin Ulrike Scharf: (v. l.) Georg Radlmaier (BBVKreisobmann Freising), Victoria Gindele van Kempen (Familienbetriebe Land und Forst Bayern), Georg Wimmer (stellvertretender BBVGeneralsekretär) und Dr. Thorsten Arl (Bayerische Papierverbände).

Kein dritter Nationalpark in Bayern!

Neues Gutachten belegt negative Folgen für Klima und Regionalentwicklung

02.11.2017 | BBV und weitere Verbände haben Umweltministerin Ulrike Scharf ein Gutachten überreicht, das deutlich die Negativeffekte eines dritten Nationalparks aufzeigt.

Nötig wurde das Gutachten, da die Staatsregierung beschlossen hat, dass „die Möglichkeiten für einen dritten Nationalpark umfassend zu prüfen“ sind. Das Umweltministerium jedoch verfügt bislang gar nicht über ausreichende Daten, um zum Beispiel die Folgen der Ausweisung eines Nationalparks zu prüfen. Deshalb wurden in dem Gutachten die naturschutzfachlichen und -rechtlichen Details, der Klimaschutz und die Auswirkungen für die Waldbesitzer vor Ort unter der Federführung von Prof. Hubert Röder (Hochschule Weihenstephan-Triesdorf) genau unter die Lupe genommen.

Das nun überreichte Gutachten entstand im gemeinsamen Auftrag der bayerischen Papierverbände, der Familienbetriebe Land und Forst Bayern, des Waldbesitzerverbandes und des Bayerischen Bauernverbandes. Das Ergebnis lautet: Ein dritter Nationalpark hätte negative Folgen für das Klima, die Regionalentwicklung, die Versorgung mit dem nachwachsenden Rohstoff Holz und die Investitionen im Bereich Bioökonomie. So würden durch einen neuen Nationalpark die Leistungen für den Klimaschutz von rund 46.500 Tonnen CO2 pro Jahr, die durch die Bewirtschaftung der Wälder und die Nutzung des Holzes eingespart werden, komplett entfallen. Als Ausgleich müssten jährlich mehr als 30.000 Mittelklasseautos stillgelegt werden.

Naturschutz wird in der Regel seit Generationen auf der gesamten Fläche in die Bewirtschaftung integriert. Dadurch können sogar höhere Naturschutzleistungen erbracht werden, als durch einen sich selbst überlassenen Nationalpark. Zudem wurde durch das Gutachten klargestellt, dass gemäß den internationalen Vorschriften die Förderung des Fremdenverkehrs kein Ziel bei der Ausweisung des Nationalparks sein kann und darf. Demnach ist der Tourismus in der Kernzone eines Nationalparks auf wenige ausgewiesene Wege beschränkt und das freie Betretungsrecht zumindest in naturschutzfachlich sensiblen Zeiten sogar untersagt. Deshalb kann der Fremdenverkehr besser durch den gezielten Ausbau von touristischer Infrastruktur und Events gefördert werden – und zwar unabhängig von einem Nationalpark.

Denn Wildparks, Waldwipfelpfade, Klettergärten oder Umweltbildungszentren können bereits jetzt hervorragend in Verbindung mit bestehenden Landschaftsschutzgebieten, Naturparks oder Biosphärenreservaten geplant und zum Besuchermagneten werden. Der BBV ist deshalb gegen die Ausweisung eines dritten Nationalparks in Bayern. Der Freisinger BBV-Kreisobmann Georg Radlmaier verdeutlichte zudem, dass die regionalen Landwirte einen Auwald-Nationalpark quer durch Bayern und die aktuelle Diskussion über eine mögliche Einbeziehung der Isarauen mehr als skeptisch sehen.