Ferienbeginn: Vorsicht mit Lebensmitteln im Urlaubsgepäck
Kleine Vorsichtsmaßnahmen helfen, die Eintragung von Tierkrankheiten zu vermeiden
In der jüngeren Vergangenheit sind in Deutschland Fälle der Maul- und Klauenseuche (MKS) sowie der Afrikanischen Schweinepest (ASP) aufgetreten. Bei beiden Tierkrankheiten handelt es sich um hochansteckende Viruserkrankungen, die in manchen Ländern örtlich begrenzt vorkommen oder ein aktuelles Ausbruchsgeschehen zu verzeichnen haben. Beide sind für den Menschen zwar völlig ungefährlich, für betroffene Tierarten jedoch fatal – mit gravierenden Folgen auch für die Tierhaltungsbetriebe. Die Ansteckung findet in erster Linie über den Kontakt von erkrankten und gesunden Tieren statt. Aber eine Übertragung ist auch über Personen, beispielsweise durch Kleidung, Fahrzeuge, oder weggeworfene bzw. verfütterte Lebensmittel, und Haustiere möglich.
Bayern blieb glücklicherweise bislang verschont von MKS und ASP, jedoch warnt Jäger vor allzu großer Sorglosigkeit: „Gerade mitgebrachte tierische Lebensmittel können für gefährdete Tierarten eine Bedrohung darstellen, zum Beispiel eine achtlos weggeworfene Wurstsemmel am Rastplatz, über die sich hernach die Wildschweine freuen – mit unschönen Folgen.“ Weiterhin sollten zudem die Halter empfänglicher Tiere in Bayern die Biosicherheitsmaßnahmen auf ihren Betrieben überprüfen und gegebenenfalls verstärken.