Wirtschaftsdünger in Form von Gülle in einem Güllefass wir dauf die Felber ausgebracht.
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Düngeverordnung: Was ist rechtlich möglich?

Bauernverband prüft verschiedene Klagewege

09.04.2020 | Der BBV prüft die rechtlichen Möglichkeiten geprüft, um gegen die neue Düngeverordnung vorzugehen. Der Bundesrat hatte die nochmalige Verschärfung der Düngeverordnung in einer Sondersitzung am 27. März 2020 noch vor dem Ende der öffentlichen Anhörung zum Gesetzesentwurf beschlossen.

Seit mehr als einem Jahr kümmert sich der Bayerische Bauernverband um die Klagemöglichkeiten im Zusammenhang mit der Düngeverordnung. Aspekte aus der geltenden Düngeverordnung, die fragwürdig sind, werden rechtlich überprüft. Außerdem unterstützt der BBV bereits seit 2019 eine Musterklage wegen der Ausweisung der roten Gebiete in Bayern.

Bauernpräsident Walter Heidl hatte unmittelbar nach der umstrittenen Entscheidung im Bundesrat deutlich gemacht, dass der BBV praxisferne und in Bezug auf Wasserschutz kontraproduktive Regelungsinhalte nicht hinnehmen wird. Nach dem Beschluss der neuen Düngeverordnung durch den Bundesrat sind unterschiedliche Klagewege mit jeweils verschiedenen Fristen - zum Beispiel Jahresfrist - zur Düngeverordnung selbst und zu den sich später daraus ergebenden landesrechtlichen Umsetzungsbestimmungen möglich.

Der BBV stimmt sich mit dem DBV und den Landesbauernverbänden für ein Vorgehen bei den Klagewegen ab, um die besten Möglichkeiten für eine gerichtliche Überprüfung im Sinne der Landwirte auszuschöpfen. Dafür wird auch die trotz laufender Öffentlichkeitsbeteiligung vorgezogene Bundesratsentscheidung ein wichtiger Kritikpunkt sein.

Eine Zusammenfassung der wichtigsten Änderungen durch die neue Düngeverordnung finden Sie auf dieser Seite.