Musterverfahren gegen Rote Gebiete
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Düngeverordnung: Gerichtsverfahren gegen „Rote Gebiete“ läuft

Bauernverband unterstützt Klage gegen Umsetzung in Bayern

04.03.2020 | Die verschärften Regeln bei der Düngung treffen auch Landwirte, die in Regionen wirtschaften, wo der Nitratgehalt weit unter dem zulässigen Schwellenwert liegt. Der BBV unterstützt deshalb ein Musterverfahren gegen die in ganz Bayern auf Basis der Düngeverordnung aus 2017 ausgewiesenen „Roten Gebiete“.

Durch die Umsetzung der aktuellen Düngeverordnung in Bayern wurden rund 21 Prozent der Landesfläche als „Rotes Gebiet“ eingestuft. Dort gelten seit vergangenem Jahr deutlich verschärfte Regeln bei der Düngung. Doch die Nitratwerte übersteigen nur an etwa acht Prozent der Messstellen den gesetzlichen Schwellenwert von 50 mg/l.

Konkret hat ein Landwirt auf dessen Flächen seit 2019 die zusätzlichen Auflagen einzuhalten sind, mit einem Widerspruchs- und Verwaltungsstreitverfahren gegen die durch eine Allgemeinverfügung erlassenen „Roten Gebiete“ in Bayern geklagt. Für Verbände selbst besteht keine Klagemöglichkeit, doch die Präsidentenkonferenz des Bayerischen Bauernverbandes hat im Herbst 2019 beschlossen, dieses Verfahren im Sinne einer Musterklage zu unterstützen.

Während ähnliche Verfahren in anderen Bundesländern stocken oder die Befreiung von Auflagen vom Gericht abgelehnt wurden, konnte durch das Gerichtsverfahren in Bayern bereits ein erster Teilerfolg erzielt werden: Die Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft sicherte im konkreten Fall und für den einzelnen Landwirt schriftlich zu, dass Kontrollen und Sanktionen zur Durchsetzung der Auflagen für das „Rote Gebiet" vorerst ausgesetzt werden.

 

Thema: Düngeverordnung - aktueller Stand 05.03.2020