Windräder auf blühendem Rapsfeld
© Zbynek Burival | unsplash.com

Das neue Bundes-Klimaschutzgesetz

Beschlüsse und Auswirkungen des Klimaschutz-Sofortprogramms 2022

15.07.2021 | Mit der Novelle des Bundes-Klimaschutzgesetzes (KSG) wurden die Klimaziele aller Wirtschaftsbereiche verschärft. Erstmals gibt es mit dem neuen KSG auch Klimaziele für die Zeit nach 2030. Begleitend zum Bundes-KSG wurde ein Klimaschutz-Sofortprogramm 2022 beschlossen.

Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom April 2021 machte eine Überarbeitung des Bundes-Klimaschutzgesetzes vom 12. Dezember 2019 notwendig. Das Urteil kritisiert die fehlenden Vorgaben zu den zulässigen Jahresemissionsmengen für den Zeitraum nach 2030 und fordert eine gleichmäßige Lastenverteilung über die Generati-onen beim Klimaschutz, damit die Freiheitsrechte zukünftiger Generationen gewahrt bleiben.

Mit dem neuen Bundes-KSG wurden neue Gesamtziele bis 2040 festgelegt und die jahresscharfen Sektorziele bis 2030 angehoben. Dabei gibt es starke Unterschiede zwischen den einzelnen Sektoren der Klimaberichterstattung:

  Klimaziele altes KSG Klimanziel neues KSG
Energiewirtschaft - 38 % - 61 %
Industrie - 25 % - 37 %
Gebäude - 41 % - 43 %
Verkehr - 37 % - 43 %
Landwirtschaft - 17 % - 20 %

 

Die Zielerreichung bleibt für die Landwirtschaft eine große Herausforderung und erfordert große Anstrengungen in allen Bereichen der Landwirtschaft.Der Referentenentwurf sah sogar noch deutlichere Minderungsziele für die Landwirtschaft vor, was aber unter anderem durch den hartnäckigen Einsatz vom BBV im Zusammenspiel mit dem Deutschen Bauernverband und den anderen Landesbauernverbänden abgemildert werden konnte.

Mit der Fortschreibung der Festlegung von jahresscharfen Minderungszielen ist die Flexibilität zur Entwicklung innovativer und wirksamer Klimaschutzprogramme stark eingeschränkt, denn die Wirkung von Förderprogrammen zeigt sich in der Regel noch nicht direkt nach Beginn der Förderung, sondern erst zeitversetzt.

Für die Zeit nach 2030 bis 2040 stehen bisher nur Bundes-Gesamtziele fest. Die entspre-chenden sektoralen Ziele sollen im Jahr 2024 festgelegt werden. Ab 2045 gibt das neue Bundes-KSG das Ziel der Treibhausgas-Neutralität vor.

Neu im KSG aufgenommen wurden erstmals CO2-Senkenziele für den Sektor LULUCF (Landnutzung, Landnutzungsänderungen und Forst) . Damit wird unter anderem auch die Bedeutung der Landwirtschaft als Landnutzer für den Klimaschutz deutlich, erzeugt aber auch gleichermaßen Druck auf Seiten der Landnutzer.

 

Klimaschutz-Sofortprogramm 2022

Zusätzlich zum neuen Bundes-Klimaschutzgesetz wurde auch das 8 Milliarden Euro starke Klimaschutz-Sofortprogramm beschlossen. Geplant ist neben einer finanziellen Aufstockung bestehender Programme  auch eine stärkere Honorierung von Ökosystemleistungen des Waldes sowie eine Unterstützung des Humusaufbaus in landwirtschaftlich genutzten Böden.

Folgende Fördermaßnahmen sind vorgesehen:

  1. Bundesprogramm Energieeffizienz in der Landwirtschaft
    Die Fördermittel für das Bundesprogramm zur Steigerung der Energieeffizienz und CO2-Einsparung in Landwirtschaft und Gartenbau sollen erhöht werden.
     
  2. Förderung des Baus gasdichter Güllelagerstätten, der Lagerabdeckung und des Stallumbaus:
    Gefördert werden sollen zum einen bauliche und technische Anpassungen in den Ställen, um den Umfang der Ammoniak emittierenden Flächen erheblich zu verringern. Zum anderen soll der Bau möglichst emissionsdichter Güllelagerstätten und Abdeckungen für Güllelagerstätten gefördert werden.
     
  3. Forschungsinitiative zur Erreichung der neuen Ziele 2030:
    Besondere Herausforderungen sind die Klimaberichterstattung, die wissen-schaftliche Begleitung und Weiterentwicklung laufender Maßnahmen und die sozioökonomische Forschung zur Begleitung von Vorhaben.
     
  4. Aufstockung Moorbodenschutzprogramm
     
  5. Humuserhalt und -aufbau
  6. Die vielfältigen Möglichkeiten von der Fruchtfolgegestaltung bis hin zum Agro-forst bedürfen auch einer umfassenden finanziellen Unterstützung.
     
  7. GAK: Fortführung der Förderung einer naturnahen Waldbewirtschaftung
     
  8. Die bislang im Rahmen der GAK bereitgestellten Bundesmittel werden aufge-stockt, um Wiederbewaldung der geschädigten Forstflächen und den Umbau bestehender Wälder hin zu klimastabilen Mischwäldern weiter voranzutreiben.
     
  9. Honorierung der Ökosystemleistung des Waldes
     
  10. Im Rahmen des Waldklimafonds sollen einzelne Elemente der naturnahen Waldbewirtschaftung unterstützt werden. Es wird ein Modell zur Honorierung der Klimaschutzleistung des Waldes abgestimmt, mit dem Waldbesitzende einen Anreiz erhalten, den Erhalt und die Vergrößerung der Senke in Wäldern in ihre Bewirtschaftungsziele zu übernehmen.

 

Mit der Fokussierung auf die rein natürlichen Kohlenstoffsenken wird die Bedeutung der Land- und Forstwirtschaft zwar deutlich, durch das Ausklammern technischer Senken werden nicht alle Chancen genutzt – und das bei zunehmend klimageschädigten Wäldern als bisher wichtigste Treibhausgassenke.

BBV und DBV hatten im Rahmen der Verbändeanhörung einen Nutzen-Lasten-Ausgleich im Bereich der Bioenergie gefordert, um der Ungerechtigkeit im Bereich der Bioenergie ein Ende zu bereiten, dass die Klimaschutzleistungen dem Energiesektor gutgeschrieben wer-den, die bei der Biomasseproduktion entstehenden Emissionen aber der Landwirtschaft.

Die Maßnahmen im Klimaschutz-Sofortprogramm 2022 sind im Vergleich zum ersten Ent-wurf wenig konkretisiert. Das Förderprogramm kommt aber einer zentralen Forderung des BBV nach: dem Prinzip der Freiwilligkeit und der finanziellen Anreize beim Klimaschutz.

Was die Förderprogramme tatsächlich taugen, wird sich erst zeigen. Der BBV wird sich aber intensiv für die Belange der Land- und Forstwirtschaft einsetzen.