Güllegrube auf Bauernhof
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Bau von Güllebehältern erleichtert

"Gruber Modell" soll anerkannt werden

19.03.2021 | Landwirte sind aufgrund der Düngeverordnung gezwungen, zusätzlichen Lagerraum für Gülle zu schaffen. Der Landtag hat nun einen Dringlichkeitsantrag beschlossen und sich damit für die Anerkennung des "Gruber Modells" zur Leckageerkennung beim Bau von Gülletiefbehältern ausgesprochen.

Mit dem Antrag fordert der Landtag die Staatsregierung auf, den Bau von Tiefgüllebehältern in Bayern weiterhin zu erleichtern und damit für viele Landwirte auch weiter zu ermöglichen. Das bayerische Umweltministerium hat im Sinne des Landtagsbeschlusses die entsprechende Empfehlung für den Vollzug an die Kreisverwaltungsbehörden und Regierungen herausgegeben.

Für den Bau von Gülletiefbehältern ist die Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) des Bundes maßgeblich. Die bislang anerkannten Leckageerkennungssysteme sind für die in Bayern errichteten Güllebehälter grundsätzlich nicht geeignet. Das „Gruber Modell“ stellt dem bayerischen Umweltministerium zufolge eine primär empfehlenswerte, aber nach wie vor nur eine von mehreren technischen Möglichkeiten dar, um ein Leckageerkennungssystem zu bauen.

Mit dem „Gruber-Modell“ haben die in Bayern zuständigen Kreisverwaltungsbehörden nun die Möglichkeit, im Einzelfall Ausnahmen von den Anforderungen der AwSV zuzulassen, wenn die für JGS-Anlagen geltenden wasserrechtlichen Anforderungen erfüllt werden. Hiervon ist beim „Gruber Modell“ grundsätzlich auszugehen.