Ein Schlepper bringt mit seinem Güllefass Gülle auf Stroh aus.
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Affront statt fairer Dialog zur Sache!

BBV zur Verbändeanhörung "Änderung Düngeverordnung"

20.12.2019 | Nach Bekanntwerden des Referentenentwurfs zur Änderung der Düngeverordnung steht die Anhörung der Länder und Verbände unmittelbar bevor. Diese soll über den Jahreswechsel bis 10. Januar 2020 stattfinden. Den Entwurf hat das Bundeslandwirtschaftsministerium "bescherend" kurz vor Weihnachten aufgetischt.

"Beim Kanzlerinnengipfel mit Vertretern der Landwirtschaft hat die Bundesregierung fairen Dialog in der Sache den deutschen Bauern zugesagt, weshalb dieses Vorgehen quasi ein Affront ist", erklärt Generalsekretär Georg Wimmer. Dieses Vorgehen bestätige abermals, dass BMU und BMEL anscheinend die gerechtfertigten Anliegen aus der landwirtschaftlichen Praxis nicht ernst nehmen wollen.

"Der Bayerische Bauernverband fordert eine faire Anhörung und hierzu eine angemessene Verlängerung der Stellungnahmefrist", erklärt Wimmer. Nach Inkrafttreten der Düngeverordnung 2017 sowie dem EuGH-Urteil im Jahr 2018 haben sich BMU und BMEL monatelang selbst blockiert und waren nicht in der Lage Vorschläge und Entwürfe zu präsentieren. "Grundsätzliche Positionen und Anliegen für praxistaugliche Lösungen hat der Bauernverband frühzeitig auf den Tisch gelegt", sagt Wimmer. Nun eine Woche nach Bekanntgabe des Referentenentwurfs werde von den Bundesministerien auf Zeitdruck gemacht und den Verbänden und Ländern eine faire Anhörung verwehrt. Der Bayerische Bauernverband weist bereits jetzt darauf hin, dass im Anschluss an die Verbändeanhörung auch jeder Landwirt die Möglichkeit haben wird, sich zum Verordnungsentwurf zu äußern. Der BBV wird Sie im neuen Jahr diesbezüglich rechtzeitig informieren.

 

Heidl-Kommentar zum Referentenentwurf der Verschärfung der Düngeverordnung