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Abwassersammelgruben: Erstprüfung bis 17. November 2026 erforderlich
Neue Prüfpflicht nach dem Bayerischen Wassergesetz – insbesondere ehemalige Güllegruben können betroffen sein
10.08.2026 | Für viele Betreiber von Abwassersammelgruben endet am 17. November 2026 eine wichtige Frist: Bis dahin müssen bestehende Anlagen erstmals durch einen anerkannten privaten Sachverständigen der Wasserwirtschaft (PSW) geprüft werden. Prüfen Sie jetzt, ob sie betroffen sind.
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