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Wahlen im BBV

Beschluss des Präsidiums vom 24. März 2022

28.03.2022 | Die verschobenen Verbandswahlen im BBV sollen Anfang April beginnen.

Das BBV-Präsidium hatte in seiner Sitzung vom September 2021 zwar schweren Herzens, aber einstimmig beschlossen, die Verbandswahlen auf Grund der Corona-Pandemie zu verschieben. Auch im Nachhinein war dieser Beschluss richtig. Das Präsidium hat damals aber ebenso festgestellt, die Verbandswahlen so zeitnah wie möglich durchzuführen. Dieses Anliegen, möglichst zeitnah zu wählen, wurde auch vom Ehrenamt, Frauen und Männer, in den letzten Wochen und Monaten immer wieder deutlich formuliert.

Die Corona-bedingte Situation hat sich gegenüber 2021 zwischenzeitlich erheblich verändert. Die Omikron-Variante zeigt Gott sei Dank in der Regel einen wesentlich leichteren Krankheitsverlauf, wodurch auch die Intensivbetten in den Krankenhäusern weit weniger als während der letzten Corona-Welle belegt sind. Die Politik hat auf diese Entwicklung mit deutlichen Erleichterungen bei den Corona-Auflagen reagiert. Viele Veranstaltungen werden zwischenzeitlich wieder durchgeführt.

Vor diesem Hintergrund hat das Präsidium am 24.März 2022 in seiner Sitzung in Regensburg einstimmig beschlossen, ab 4. April bis 15. Juni 2022 die Ortsverbandswahlen, im Anschluss bis Ende Juli die Verbandswahlen auf Kreisebene und dann die Wahlen auf Bezirks- und Landesebene durchzuführen. Sollten die Verbandswahlen wider Erwarten auf Grund politischer Entscheidungen, die niemand voraussehen kann, tatsächlich nicht in öffentlichen Räumen, Gaststätten etc. durchgeführt werden können, müsste eventuell auf Wahlen unter freiem Himmel ausgewichen werden. Aber: Besondere Zeiten erfordern nun einmal auch besondere Maßnahmen! Andererseits wäre ein erneutes Verschieben der Verbandswahlen auf Herbst 2022 ebenfalls mit großen Risiken verbunden, da viele Fachleute schon heute mit großer Wahrscheinlichkeit von einer erneuten Corona-Welle ausgehen. Auch darf das Risiko einer eventuell neuen Corona-Variante nicht unterschätzt werden. All diese Abwägungen haben das Präsidium des Bayerischen Bauernverbandes bewogen, jetzt mit Zuversicht die Verbandswahlen auf Ortsebene zu starten.

Unabhängig davon weisen wir darauf hin, dass das Bayerische Kabinett voraussichtlich am Dienstag/Mittwoch dieser Woche darüber entscheiden wird, welche rechtlichen Vorgaben konkret ab 4. April 2022 in Bayern gelten werden. Wir werden zeitnah darüber informieren.

Der genaue Beschluss des Präsidiums vom 24. März 2022 lautet:

Für die anstehenden Verbandswahlen für die Wahlperiode 2021/2022 bis 2026/2027 beschließt das Präsidium folgende Wahlzeiträume:

  • Ortsebene:    Vom 4. April 2022 bis 15. Juni 2022
  • Kreisebene:    Vom 15. Juni 2022 bis 31. Juli 2022
  • Bezirksebene:    Vom 1. August 2022 bis 30. September 2022
  • Landesebene:    Vom 1. Oktober 2022 bis 30. November 2022

Möglichkeit der Abweichung vom Wahlzeitraum
Für den Fall, dass in einem Kreisverband schon vor Ablauf des Wahlzeitraums auf Ortsebene und unter Berücksichtigung der 1-wöchigen Widerspruchsfrist alle Wahlen auf Ortsebene abgeschlossen sind, kann bereits mit der Wahl auf Kreisebene begonnen werden.  
Das Gleiche gilt für alle nachfolgenden Ebenen.