2023-04-13_sozialwahlen-2023.jpg
© BBV

Sozialwahl geht in heiße Phase

Unterlagen rechtzeitig zurücksenden!

17.05.2023 | Jetzt ist die heiße Phase der Sozialwahl. Senden Sie Ihren Stimmzettel bitte umgehend an den Wahlausschuss der SVLFG zurück.

Bis zum 31. Mai 2023 muss dieser dort eingehen. Sollten Sie den Antrag auf Ausstellung eines Wahlausweises bisher noch nicht gestellt haben, senden Sie den erhaltenen Fragebogen jetzt dringend zurück. Falls Ihnen der Fragebogen nicht mehr vorliegt, fordern sie diesen nochmals bei der SVLFG unter Tel. 0800 5 892716 oder Fragen-Sozialwahl@svlfg.de an. Auch wenn Sie den Fragebogen bereits zurückgesandt, bisher aber noch keine Wahlunterlagen erhalten haben, melden Sie sich nochmals beim Wahlausschuss.

Zur Sozialwahl bei der SVLFG tritt auch der BBV mit einer eigenen Liste an, auf der Kandidatinnen und Kandidaten aus allen Regionen Bayerns vertreten sind. Besonders hervorzuheben ist die Kandidatur von Vertreterinnen und Vertretern der Nebenerwerbslandwirtinnen und -landwirte sowie der bayerischen Waldbesitzerinnen und Waldbesitzer auf der Liste 1 des BBV. Helfen sie mit, dass Bayern eine starke Stimme in der Vertreterversammlung der SVLFG erhält und wählen Sie daher Liste 1 Bayerischer Bauernverband!

Nähere Informationen zur Liste 1 unter www.sozialwahl-bayern.de