Ausbildung für morgen!
Die neue Ausbildungsverordnung Landwirt/in: Das Fundament für eine zukunftsfähige Landwirtschaft
Das Wichtigste in Kürze:
- Ein breit gefasster, technologieoffener und verfahrensneutraler Ausbildungsstandard sichert EINEN Beruf Landwirt und gewährleistet, dass Betriebe jeglicher Bewirtschaftungsform grundsätzlich ausbildungsfähig sind.
- Tierhaltung und Pflanzenbau bleiben weiterhin das Herzstück der Ausbildung.
Die neue Struktur mit Einsatzgebieten und Zeitrichtwerten schafft mehr Flexibilität in der Kompetenzvermittlung. - Neue agrarspezifische Berufsbildpositionen Berufliches Selbst- und Rollenver-ständnis und Kommunikation und Kooperation stärken den Berufsnachwuchs und vermitteln für den landwirtschaftlichen Berufsalltag immer wichtiger werdende persönlichkeitsbildende Kompetenzen.
- Entwicklungen in den Bereichen Digitalisierung und Nachhaltigkeit finden in den integrativen Standardberufsbildpositionen Niederschlag und müssen bei allen Handlungen mitgedacht und mitvermittelt werden.
Hintergrund: Ausbildungsverordnung zuletzt 1995 aktualisiert
Qualifizierte Fach- und Führungskräfte bilden die zentrale Säule einer nachhaltigen Entwicklung und Weiterentwicklung sowie der Zukunftssicherung unserer regionalen Landwirtschaft. Die Anforderungen an die berufliche Qualifikation verändern sich dabei stetig. Um unseren Berufsnachwuchs weiterhin optimal auf die berufliche Zukunft vorzubereiten, wurde die Ausbildungsverordnung zum Landwirt von 1995 aktualisiert.
Die neue Ausbildungsordnung wurde in einem etwa einjährigen Sachverständigenverfahren gemeinsam mit den Ländern und Sozialpartnern unter direkter Einbindung der beruflichen Praxis erarbeitet, um unseren Berufsnachwuchs optimal auf die berufliche Zukunft vorzubereiten. Dabei oblag die Erarbeitung des betrieblichen Ausbildungsbereichs den Sachverständigen der Sozialpartner DBV und IG BAU sowie die parallel dazu laufende Erarbeitung des Rahmenlehrplans für den schulischen Bereich in der Ausbildung der Kultusministerkonferenz.
Die besondere Herausforderung in diesem Verfahren bestand darin, vor dem Hintergrund einer immer diverser werdenden Landwirtschaft einen bundesweiten Mindeststandard für die Kompetenzen einer landwirtschaftlichen Fachkraft so zu definieren, dass Betriebe jeglicher Bewirtschaftungsform grundsätzlich ausbildungsfähig sind. Den am Neuordnungsverfahren beteiligten Akteuren, insbesondere der intensiven Zusammenarbeit zwischen den Landesbauernverbänden im Vorfeld des eigentlichen Sachverständigenverfahrens, ist es dabei gelungen, einen breit gefassten technologie- und verfahrensneutralen Ausbildungsstandard zu erarbeiten. Der vielseitige Beruf des Landwirts konnte somit erhalten bleiben.
So legt die modernisierte Ausbildungsordnung weiterhin ihren Schwerpunkt auf die Vermittlung von Kompetenzen aus den Bereichen Tierhaltung und Pflanzenbau. Zwar werden diese Kernkompetenzen eines Landwirts im gleichen Umfang vermittelt, aber durch die neue, der Verordnung zugrundeliegenden Struktur mit Einsatzgebieten und Zeitrichtwerten, wird auf die Entwicklungen im Bereich Tierhaltung mit mehr Flexibilität in der Kompetenzvermittlung reagiert.
Im landwirtschaftlichen Berufsalltag werden zudem kommunikative und persönlichkeitsbil-dende Kompetenzen immer relevanter. Das Fundament hierfür wird daher zukünftig bereits in der Ausbildung gelegt. Dies geschieht durch die neuen agrarspezifischen Berufsbildpositionen „Berufliches Selbst- und Rollenverständnis“ und „Kommunikation und Vermarktung“. Auch die in den letzten Jahren vorangeschrittenen Entwicklungen in den Bereichen Digitalisierung und Nachhaltigkeit finden in den integrativen Standardberufsbildpositionen und somit in der neuen Ausbildungsverordnung Niederschlag und müssen bei allen Handlungen mitgedacht und mitvermittelt werden.