2022-01-19-Präventionszuschüsse Arbeitssicherheit
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Arbeitssicherheit verbessern

Prävention lohnt sich: SVLFG-Förderaktionen zum UV-Schutz am 15. März 2023

07.03.2023 | Auch 2023 fördert die Sozialversicherung für Landwirtschaft Forsten und Gartenbau den Neukauf ausgewählter Produkte, die der Sicherheit und dem Gesundheitsschutz dienen. Dafür stellt die SVLFG ab 15. März 2023 400.000 Euro zur Verfügung.

Mit der Förderung sollen die Unternehmen motiviert werden, in ihrem Betrieb die Arbeitssicherheit und den Gesundheitsschutz zu verbessern.

Das Geld wird in zwei Aktion ausgeschüttet:
Die erste Aktion war bereits am 1. Februar 2023.

Was genau gefördert wird und in welcher Höhe erfahren Sie hier auf der SVLFG-Webseite

Am 15. März 2023 12:00 Uhr wird es eine weitere Aktion geben. Gefördert werden die Anschaffung von Hitzeschutzprodukten. Erfahrungsgemäß sind die Mittel innerhalb kurzer Zeit ausgeschöpft.
Wer dabei sein will, sollte sich gut vorbereiten und schnell sein.

Bei der Aktion gelten folgende Regeln:

  • Zuschussberechtigt sind Betriebe, die letztes Jahr keinen Zuschuss bekommen haben.
  • Je Betrieb sind beide Aktionen förderfähig.
  • Die maximale Förderung beträgt generell nicht mehr als 50 % des zuletzt an die BG gezahlten Jahresbeitrags und die auf der SVLFG-Webseite genannten Beträge.
  • Es muss sich bei den Anschaffungen um einen Neukauf handeln, der erst nach der Förderzusage getätigt wird.
  • Eine Antragstellung vor dem 15. März 2023 wird nicht berücksichtigt.

Die Anträge können erstmals auch online über das Versichertenportal "Meine SVLFG" gestellt werden. Dazu ist eine vorherige Registrierung zu empfehlen und ist jetzt schon hier möglich.

Als zweiten Antragsweg stehen die Formulare ab dem Aktionsbeginn auf der Seite der SVLFG  zum Download zur Verfügung.
Der ausgefüllte Antrag kann per Fax 0561 785 219127  oder
per Mail praeventionszuschüsse@svlfg.de  an die SVLFG geschickt werden.