Verwüstung im Wald. Viele Bäume sind abgebrochen.
© AELF Passau

Kalamitätshölzer müssen wegen Käfergefahr dringend raus aus dem Wald!

Fördermittel für die insektizidfreie Borkenkäferbekämpfung stehen bereit

26.07.2023 | Die Unwetter in den letzten Wochen haben in Bayern zwar zu keinen größeren Schäden in den Wäldern geführt, jedoch kam es vielfach zu Einzelwürfen und -brüchen sowie kleinflächigen Schäden. Der Bruchholzanteil ist hoch.
Aufgrund der warmen Witterung und der sehr hohen Borkenkäferzahl ist eine zeitnahe Aufarbeitung und Abfuhr aus dem Wald insbesondere von Fichtenstämmen notwendig!

Eine saubere Waldwirtschaft ist die wirksamste Maßnahme gegen die Ausbreitung der gefährlichen Baumschädlinge. Dies gilt auch und sogar besonders für Einzelschäden, denn deren Rolle wird bei der Vermehrung der Borkenkäfer oftmals unterschätzt! Bitte achten Sie bei der Aufarbeitung von Kalamitätsholz unbedingt auf die Arbeitssicherheit. Die Aufarbeitung von Sturmholz ist gefährlich und sollte nach Möglichkeit maschinell erfolgen.

Die Holz- und Sägeindustrie ist aufgrund der aktuellen Entwicklung der Bauwirtschaft und den darin begründeten Produktionsrücknahmen derzeit nur bedingt aufnahmefähig. Einschläge sollten sich deshalb auf reine Kalamitätshiebe beschränken (Käfer, Sturm). Falls eine zeitnahe Abfuhr nicht möglich ist, ist die Zwischenlagerung der Hölzer auf waldschutzwirksamen Lagerplätzen außerhalb des Waldes unverzichtbar.

Die Bayerische Forstverwaltung bietet bei der Borkenkäferbekämpfung umfassende finanzielle und organisatorische Hilfe an. So wird die insektizidfreie, waldschutzwirksame Aufarbeitung des Käferholzes mit bis zu 20 Euro pro Festmeter, im Schutzwald sogar mit 30 Euro pro Festmeter gefördert. Als waldschutzwirksam gelten dabei das Zwischenlagern von Käferholz auf einem anerkannten Lagerplatz, das Entrinden sowie das Häckseln von Resthölzern, also Kronenmaterial, Reisig und Ästen. Die Ämter für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten sowie die forstlichen Zusammenschlüsse unterstützen und beraten die Waldbesitzer bei der Borkenkäferbekämpfung. Aktuelle Infos zur Borkenkäfergefahr sowie eine Praxishilfe gibt es im Internet unter https://www.lwf.bayern.de/waldschutz/monitoring/065609/index.php

Bitte beachten Sie auch: Wenn Sie die vergünstigten Steuersätze nach § 34b EStG nutzen wollen, dann müssen Sie bei der örtlich zuständigen Finanzverwaltung eine entsprechende Kalamitätsmeldung (Erst- und Zweitmeldung) noch vor Beginn der Aufarbeitung abgeben.

Weitere Informationen zu Borkenkäfer in Verbindung mit Sturmwürfen erhalten Sie unter: https://www.lwf.bayern.de/waldschutz/forstentomologie/334209/index.php.