Junge Tannen-Pflänzchen auf dem Waldboden.
© BBV/Koch

Forstliches Gutachten zur Situation der Waldverjüngung

Bewertung des Bayerischen Bauernverbandes

26.11.2021 | Die Bayerische Forstverwaltung erstellt alle drei Jahre für die rund 750 bayerischen Hegegemeinschaften Forstliche Gutachten zur Situation der Waldverjüngung. Die neuesten Ergebnisse zeigen Licht und Schatten.

Verstärkt auf Verjüngungsflächen jagen

Der Aufbau klimastabiler Mischwälder steht angesichts der riesigen Schäden im Fokus der Waldbesitzer und der Forstpolitik. Tragbare Wildbestände spielen dabei eine Schlüsselrolle. Die neuesten Ergebnisse der Forstlichen Gutachten zum Zustand der Waldverjüngung zeigen Licht und Schatten. Sehr bedenklich ist, dass noch in der Hälfte der Jagdreviere zu hoher Wildverbiss das Aufwachsen klimastabiler Mischbaumarten verhindert. Der Bayerische Bauernverband (BBV) fordert deshalb die Jäger dieser Reviere auf, die Bejagung insbesondere auf den Wiederaufforstungs- und Waldumbauflächen zu intensivieren.

Der BBV dankt all den Jägern, in deren Revieren aufgrund konsequent waldorientierter Bejagung und tragbarer Reh-, Rot- und Gamswildbestände ein Aufwachsen der Klimawälder ohne aufwändige und teure Schutzmaßnahmen wie Zäune möglich ist. Diese erfreuliche Situation gilt es durch anhaltende Motivation der Jäger dauerhaft zu stabilisieren. Dazu kann es z. B. sinnvoll sein, positive Beispiele öffentlich zu machen.

Konsequentes Nachsteuern

Ein besonderes Augenmerk ist hingegen auf die dauerroten Hegegemeinschaften, das sind Reviere, in denen der Verbiss seit 2009 zu hoch ist, zu richten. „Es ist erschreckend, dass der Anteil unverändert hoch bei 23 Prozent aller Reviere liegt. Derart gesetzeswidrige Zustände dürfen nicht länger toleriert werden“, betont Albert Robold, Sprecher der ARGE Jagdgenossenschaften und Eigenjagdbesitzer im BBV. Dazu sei das 2019 geschaffene Instrument der Leitlinien durch die Jagdbehörden für eine strikt waldorientierte Abschussplanung und -umsetzung zu nutzen. Laut Robold darf z. B. die rechtlich zulässige Ausdehnung der Jagdzeiten kein Tabu sein, wenn im Rahmen der regulären Jagdzeit der Abschuss nicht erfüllt werden kann.

„Für die größeren Kalamitätsflächen, z. B. im Frankenwald, sind die Jagdstrategien den veränderten Verhältnissen entsprechend anzupassen, insbesondere durch Schwerpunktbejagung und v.a. bei unübersichtlichen Flächen durch Drückjagden,“ ergänzt BBV-Waldpräsident Josef Wutz.

Gemeinsam raus

Das Forstliche Gutachten zur Situation der Waldverjüngung und die revierweisen Aussagen sind eine unverzichtbare, objektive Grundlage für die gesetzeskonforme Abschussplanung beim Schalenwild. Sie helfen den Waldbesitzern, Jagdvorständen und Jägern zusammen mit den eigenen Wahrnehmungen und Erfahrungen bei der Einschätzung, ob eine Verjüngung der Wälder ohne aufwändige und teure Schutzmaßnahmen möglich ist.

Auch wenn die Beschränkungen durch die Corona-Präventionsmaßnahmen derzeit die Planung und Durchführung erschweren, so sollten regelmäßige, gemeinsame Revierbegänge von Jagdvorständen, Waldbesitzern und Jägern trotzdem für Anfang 2022 geplant und durchgeführt werden. Mit Blick auf die bevorstehende Abschussplanung ist dies sehr sinnvoll. Denn wenn man vor Augen hat, über was man spricht, funktioniert die Kommunikation am besten und gemeinsame Lösungen können viel zielorientierter vereinbart werden.

Mammutaufgabe Klimawald

Die großflächigen Schäden der letzten Jahre in unseren Wäldern durch Stürme, Dürren und Schädlinge zeigen, dass unsere Waldbesitzer keine Alternative zum Aufbau von klimastabilen Mischwäldern mit standortgemäßen Baumarten haben. So sind bundesweit rund 397.000 Hektar Schadflächen wieder aufzuforsten, über 20.000 Hektar davon allein in Bayern mit den Schwerpunkten Nord- und Südostbayern. Hinzu kommen weitere rund 200.000 ha in Bayern, die aufgrund der standörtlichen Voraussetzungen dringend in klimastabile Wälder umgebaut werden müssen und nicht zuletzt sind auch noch die planmäßigen Verjüngungsflächen hinzu zu zählen. Die Bewältigung dieser Jahrhundertaufgabe bedeutet für jede betroffene Waldbesitzerfamilie enorm viel Arbeit und eine sehr hohe finanzielle Belastung.

Aufgrund des Einsatzes des Bayerischen Bauernverbandes, Bayerischen Waldbesitzerverbandes und der Familienbetriebe Land und Forst Bayern hat die Bayerische Staatsregierung 2020 umfangreiche Hilfen beschlossen. Mit Unterstützung Bayerns und den Partnerorganisationen auf Bundesebene konnten weitere wichtige Finanzhilfen durch die Bundesregierung erreicht werden. Aus eigener Kraft könnten die Waldbesitzer den Waldschutz und den Waldumbau nicht bewältigen. Diese staatliche Unterstützung verdient volle Anerkennung.

Waldbauliche Folgen von Wildverbiss

Schalenwildverbiss verursacht Wuchsverzögerungen, d.h. es dauert wesentlich länger bis wieder eine Verjüngung hochwächst. Hoher Wildverbiss führt schnell zur Entmischung, d.h. die erwünschten klimastabilen Mischbaumarten werden stärker verbissen als die Fichte und Kiefer, so dass wieder nur die risikobehafteten Baumarten zurückbleiben. Verbiss führt zu Qualitätseinbußen durch Zwieselbildung, Krummwuchs etc., hoher und wiederholter Verbiss führt gar oft sogar zum Absterben der Jungpflanzen.

Die Ergebnisse der Forstlichen Gutachten können Sie nachlesen unter:
https://www.stmelf.bayern.de/mam/cms01/wald/dateien/forstliche_gutachten_2021_web.pdf