Durchforstung
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Entwurf des Bundeswaldgesetzes völlig untauglich

Grünen-Ministerien stellen Ideologie über Wissenschaft

24.11.2023 | Der aus den grün geführten Ministerien des BMEL und BMUV stammende Gesetzentwurf stellt das geltende Bundeswaldgesetz auf den Kopf! Eine auf 171 Seiten formulierte detailverliebte Überregulierung gefährdet Wälder, Waldbesitzerfamilien und Forstwirtschaft!

Wie von der Bundesregierung angekündigt, handelt es sich bei dem in der letzten Woche geleakten Entwurf des Bundeswaldgesetzes (BWaldG) nicht nur um eine Novelle mit gewissen Änderungen, sondern um ein grundlegend neues Gesetz.
Das in der Präambel genannte Ziel, die Weichen für die Bewältigung der Klima- und Biodiversitätskrise im Wald zu stellen, wird jedoch durch völlige Überregulierung und fachliche Fehler klar verfehlt. Nicht zuletzt wird viel zu wenig auf die Zusammenarbeit und die Stärkung der Waldbesitzerfamilien gesetzt. Im Gegenteil: durch zahlreiche neue Einschränkungen, eine Vielzahl an Überwachungsinstrumenten und zusätzliche, überbordende Bürokratie nach sich ziehende Vorschriften werden die Spielräume der Waldbesitzerfamilien bei der Bewirtschaftung ihrer Wälder massiv beeinträchtigt. Die durchaus zu begrüßenden Erleichterungen bei der Verkehrssicherungspflicht im Wald können dies nicht im geringsten ausgleichen.

Bemerkenswert ist allemal, dass die beiden Ministerien – nach dem Aus der Borchert-Kommission beim Tierschutz - einmal mehr die Empfehlungen der Wissenschaft (z.B. des Wissenschaftlichen Beirats für Waldpolitik der Bundesregierung) in den Wind schlagen und lieber grüne Ideologien ausleben. So soll beispielsweise der Begriff der Nachhaltigkeit, wie ihn die Umweltkonferenz von Rio mit den drei gleichrangigen Säulen definierte, einseitig zu Gunsten der Ökologie und zu Lasten von Ökonomie und Sozialem umgedeutet werden.

Die Pflicht zum Vorhalten von Totholz, Biotop- und Höhlenbäumen und artenreichen Waldrändern bedeutet, dass die Waldbesitzenden für solche biodiversitätsfördernden Maßnahmen keine Fördermittel über das Vertragsnaturschutzprogramm mehr erhalten können. Mit der Pflicht die Wälder mindestens mit zwei Drittel heimischer Baumarten wieder aufzuforsten, ignorieren die Gesetzesschreiber die unübersehbare Tatsache, dass selbst die lange Zeit als sehr klimastabil geltenden Buchen und Eichen mit massiven Schäden infolge zunehmender Klimaextreme zu kämpfen haben. Unsere Waldbesitzerfamilien brauchen den waldbaulichen Spielraum, neben klimatoleranten Herkünften unserer heimischen Baumarten auch neue Baumarten wie z.B. die Esskastanie oder Atlaszeder in ihre Wälder einzubringen.

Im Abschnitt Walderhebungen ist der Weg zu einer fortschreitenden Überwachung vorgezeichnet. Unter den 10 (!) genannten Monitoringerhebungen findet sich in § 73 mit dem Intensivmonitoring quasi ein Freibrief, mit dem jederzeit noch mehr Überwachungsinstrumente begründet werden können. Auf ganzen drei Seiten Gesetzestext werden bis ins kleinste Detail die Vorschriften rund um den Kahlschlag formuliert. Dabei spielt der Kahlschlag außerhalb von Kalamitäten schon lange keine wesentliche waldbauliche Rolle mehr.


Mit dem Entwurf des BWaldG in der vorliegenden Form wird der dringend notwendige Aufbau klimaresilienter Wälder nicht gelingen. Ebenso wird die große Chance für mehr Klimaschutz durch nachhaltige Forstwirtschaft und die Verwendung des nachwachsenden Holzes grob fahrlässig vertan.