Tierhaltungskennzeichnungsgesetz: Frist 1. August stoppen!
BBV und Akteure der Fleischwirtschaft wenden sich an Bundeslandwirtschaftsminister Rainer
Mit diesem Anliegen haben sich der BBV, die Ringgemeinschaft, die EG Südbayern, die EG Franken-Schwaben, die VVG Bayern sowie das Bayerische Fleischerhandwerk, der Bayerische Vieh- und Fleischhandelsverband, LKV und Fleischprüfring sofort nach seiner Ernennung an den neuen Bundelandwirtschaftsminister Rainer gewendet. Da es für die Umsetzung des Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes bis zur entscheidenden Frist, dem 1. August 2025, nur noch weniger als drei Monate sind, drängt die Zeit. Es ist sprichwörtlich fünf vor Zwölf und ein sofortiges Handeln der neuen Bundesregierung gefordert!
Konkret fordern die Unterzeichner des Briefes, den Vollzug des Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes so schnell wie möglich und bis auf weiteres auszusetzen. Anschließend muss in einem engen Dialog mit den Stakeholdern – von der Landwirtschaft über das Metzgerhandwerk, die Schlacht- und Verarbeitungswirtschaft bis hin zum Lebensmitteleinzelhandel und der Gastronomie – neu ausgelotet werden, ob weitergehende gesetzliche Verpflichtungen in der Kennzeichnung überhaupt notwendig sind. Und wenn die Antwort Ja lautet, auf welcher Ebene? Und wie könnten solche Verpflichtungen praxistauglich, effizient und klar für den Verbraucher umgesetzt werden? Dabei müssen die bewährten Systeme der Wirtschaft unbedingt eng miteinbezogen werden.
Unabdingbar ist auch, dass bei einem Ausbau der verpflichtenden Kennzeichnung die Herkunft an erster Stelle stehen muss. Eine verpflichtende Tierwohlkennzeichnung ohne Herkunftsangabe ist der falsche Weg.