Ferkel in einem Stall in Bayern
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Position Ferkelkastration: Tierschutz gewährleisten, Qualität erzeugen, Strukturen schützen

Position der BBV-Präsidentenkonferenz zur Zukunft der Ferkelkastration

22.12.2016 | Der Bundestag hat 2013 mit einer Änderung des Tierschutzgesetzes die Kastration von unter acht Tage alten männlichen Schweinen neu geregelt. Die ausdrückliche Zulässigkeit der Kastration von unter acht Tage alten männlichen Ferkeln ohne Betäubung wurde dabei bis 31.12.2018 befristet.

Die Bundesregierung hat letzte Woche dem Bundestag den gesetzlich geforderten „Bericht über den Stand der Entwicklung alternativer Verfahren und Methoden zur betäubungslosen Ferkelkastration“ erstattet. Der Bericht behandelt zwar die Verfahren Injektionsnarkose, Isoflurannarkose, örtliche Betäubung, Spermasexing, Immunokastration und Ebermast – jedoch leider nicht objektiv und ausgewogen. So beurteilt die Bundesregierung die Verfahren Kastration unter Narkose, Ebermast und Immunokastration als geeignet und verharmlost bzw. ignoriert bekannte Risiken. Bei der örtlichen Betäubung bestreitet sie die Effektivität und behauptet – entgegen der ausdrücklichen gesetzlichen Ausnahmeregelung – einen Tierarztvorbehalt. Sehr bedauerlich ist, dass Auswirkungen auf Strukturen in Erzeugung und Vermarktung sowie auf die Wettbewerbsfähigkeit nicht abgeschätzt wurden mit der Begründung, dass diese „von dem Handeln der Akteure selbst abhängen“. Tatsächlich steht jedoch fest, dass der gesetzliche Rahmen bzw. dessen Auslegung die Grundlage für eine Beeinträchtigung der Strukturen und der Wettbewerbsfähigkeit ist. Die vom QS-Wissenschaftsfonds beauftragte objektive Studie zur Verbraucherakzeptanz der einzelnen Alternativen wird nicht berücksichtigt. Leider versäumt es die Bundesregierung in ihrem Bericht, dem Bundestag eine Empfehlung über die notwendigen weiteren Schritte zu geben. Der Bayerische Bauernverband hat sich im Sinne der bayerischen Schweinehalter intensiv eingebracht – sowohl in das damalige Gesetzgebungsverfahren als auch in die fachliche Diskussion rund um die Entwicklung und Bewertung von konkreten Verfahren, die den zukünftigen gesetzlichen Anforderungen genügen. Die Präsidentenkonferenz des Bayerischen Bauernverbandes kommt auf Grund der vorliegenden Faktenlage in wesentlichen Punkten zu anderen Schlussfolgerungen als die Bundesregierung und weist dabei insbesondere auf die Situationsanalyse von QS sowie die Stellungnahme der süddeutschen Landesanstalten hin:
 

  • Tatsächliche Verbesserungen für den Tierschutz erreichen

    Die einzelnen Verfahren müssen unter Tierschutzgesichtspunkten genau bewertet und optimiert werden. In diese Bewertung müssen neben dem Schmerz bei der Kastration auch das Risiko von späteren Verletzungen bei Ebermast und Immunokastration, die durch eine Injektionsnarkose verursachte Belastung des Ferkels (bis hin zum nicht unerheblichen Risiko des Verendens) und die teilweise nicht wirksame Isoflurannarkose, deren evtl. nicht vorhandene Schmerzwirkung und das Erstickungsrisiko eingehen. Probleme des Anwender- und Klimaschutzes müssen berücksichtigt werden. Eine Zulassung von Isofluran für Schweine steht aus.

    Ein Verfahren der örtlichen Schmerzausschaltung könnte Schmerzen während und u.U. nach der Kastration effektiv ausschalten und wäre daher aus Tierschutzsicht vorteilhaft. Die örtliche Schmerzausschaltung darf bei der Ferkelkastration vom Landwirt vorgenommen werden. Aktuell steht dafür Procain zur Verfügung. Lidocain ist in Deutschland nicht für Schweine (jedoch für Hunde und Katzen) zugelassen und wirkt deutlich schneller und besser. Die Ministerien müssen schnell und ausreichend Unterstützung leisten für die Weiterentwicklung aller Verfahren, insbesondere der örtlichen Betäubung, und für die Prüfung und Zulassung des Wirkstoffs Lidocain für Schweine.

     
  • Entwertung männlicher Ferkel vorbeugen

    Bei den Verfahren ohne Kastration ist eine Entwertung der männlichen Ferkel mit allen damit verbunden Risiken zu erwarten, da die Nachfrage nach Eberferkeln begrenzt bleiben wird, wenn der Markt für Eberfleisch begrenzt bleibt bzw. der Mäster im Falle der Immunokastration zusätzlichen Aufwand und Kosten für Eberferkel tragen muss.
     
  • Keine Kompromisse bei der Qualität und der Verbraucherakzeptanz von Schweinefleisch eingehen

    Die mit den Verfahren Ebermast und Immunokastration verbundenen Risiken der Geruchsbelastung und einer geringeren Fleisch- und Fettqualität müssen so weit gesenkt werden, dass es auch zukünftig in Deutschland eine starke Erzeugung, Verarbeitung und Vermarktung von Schweinefleisch geben kann. Das Risiko einer Skandalisierung und einer mangelnden Verbraucherakzeptanz bei der Immunokastration muss berücksichtigt werden.
     
  • Kleine und mittlere Strukturen in Landwirtschaft und Vermarktung (z.B. Metzger) schützen

    Unsere Gesellschaft wünscht und schätzt eine regionale Lebensmittelerzeugung und kleinere und mittlere Strukturen in der Landwirtschaft/Tierhaltung sowie in der Schlachtung/Verarbeitung. Bauern und Metzger sind unverzichtbare Bestandteile unserer bayerischen Ernährungskultur. Sowohl die Ebermast/Immunokastration als auch die Narkose würden kleinere und mittlere Erzeugerbetriebe benachteiligen. Für den Fall, dass die Kastration nur unter tierärztlich vorgenommener Narkose durchgeführt werden dürfte, würden sich durch die zusätzlichen Kosten erhebliche Mehrbelastungen (rund 13 Mio. Euro für Bayern und Baden-Württemberg) v.a. für kleinere Betriebe ergeben. Mangels Wettbewerbsfähigkeit drohen für diesen Fall bis zu 35% der bayerischen Ferkelerzeugung wegzubrechen. Unsere Mitbewerber in den Nachbarländern werden eine solche Situation nutzen und vermehrt betäu-bungslos kastrierte Ferkel nach Deutschland liefern. Bei Ebermast und Immuno-kastration sind ebenfalls große Struktureffekte (v.a. in der Ferkelerzeugung) zu be-fürchten, da dabei eine getrenntgeschlechtliche Mast fast zwingend ist und demzufolge große Ferkelpartien einheitlichen Geschlechts gefordert sind. Ebermast und Immunokastration wären zusätzlich problematisch für Metzger sowie kleinere Schlacht- und Verarbeitungsbetriebe. Eine praxistaugliche und vom Landwirt umsetzbare Möglichkeit der Kastration ist der wirksamste Schutz vor ansonsten (zusätzlich zum ohnehin anhaltenden Strukturwandel) drohenden Strukturbrüchen.
     
  • Forschung und Weiterentwicklung unterstützen

    Bei allen Verfahren besteht erheblicher Forschungs- und Weiterentwicklungsbedarf. Verstärkte intensive und koordinierte Forschung in diesen Bereichen muss schnellstmöglich organisiert werden. Zur Finanzierung muss auch der Staat (Bund und Länder) seinen Beitrag leisten. Der Bundestag hatte 2012 21 Mio. Euro zur Verfügung gestellt um auf der Grundlage von Forschungsprojekten die Entwicklung von praxistauglichen Alternativen, insbeson¬dere zur betäubungslosen Ferkelkastration, zu unterstützen. Da laut Bericht der Bundesregierung davon 8,3 Mio. Euro ausgegeben wurden, steht für diesen Zweck noch viel Geld zur Verfügung. Besonderes Augenmerk muss auf die Weiterentwicklung der örtlichen Betäubung bzw. des Schmerzmanagements durch den Landwirt gelegt werden mit dem Ziel, eine praxisgerechte Methode –  inkl. Zulassung eines passenden Wirkstoffs (z.B. Lidocain) – zur Verfügung zu stellen. Hier sind sowohl die Wissenschaft als Impulsgeber als auch Politik und Wirtschaft als Unterstützer massiv gefordert.