Kühe im Laufstall
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„Generalverdacht nicht gerechtfertigt“

Bauernpräsident Heidl zu Vorwürfen, Kontrollen und Durchsuchungen im Unterallgäu

16.08.2019 | Nach der Veröffentlichung von Videos aus dem Stall eines großen Milchviehbetriebs im Unterallgäu sowie anonymen Anzeigen gegen zwei weitere Betriebe haben zahlreiche Durchsuchungen stattgefunden. Bauernpräsident Heidl stellt sich nun gegen einen Generalverdacht gegen die gesamte Landwirtschaft.

Gegenüber der Deutschen Presseagentur und in zahlreichen Medienberichten stellte Heidl klar: "Tierschutzverstöße müssen konsequent bestraft werden. Doch auf der überwältigenden Mehrheit der Höfe arbeiten die Bauernfamilien 365 Tage im Jahr hart dafür, dass hochwertige Lebensmittel entstehen können und dass es den Tieren gut geht."

Zugleich verwehrte sich Heidl in der Augsburger Allgemeinen dagegen, alle tierhaltenden Betriebe über einen Kamm zu scheren: "Verallgemeinerungen oder ein Generalverdacht gegen die gesamte Landwirtschaft sind deshalb aber nicht gerechtfertigt. Und sie tun verdammt weh", sagte Heidl. "Schwarze Schafe gibt es in jeder Branche. Dort, wo es Missstände gibt, muss im Sinne des Tierschutzes und der Tiergesundheit gehandelt werden. Tierschutzverstöße müssen konsequent bestraft werden. Doch die Bäuerinnen und Bauern arbeiten in und mit der Natur und sind sich ihrer hohen Verantwortung bewusst. Für diese Arbeit haben sie Respekt und Wertschätzung verdient."

 

Es ist Aufgabe der Behörden, die Einhaltung des Tierschutzgesetzes zu überwachen

"Die Videoaufnahmen aus Bad Grönenbach dokumentieren aus Sicht des Bayerischen Bauernverbandes Verhältnisse und Vorgehensweisen, welche weder hinnehmbar noch in irgendeiner Art und Weise zu entschuldigen sind", so Bauernpräsident Heidl.

"Eines muss für mich klar sein und auch bleiben: der Zweck heiligt nicht die Mittel! Wir leben in einem Rechtsstaat mit Regeln. Und zu diesen Regeln gehört auch, dass man nicht in Ställe einbrechen und dort versteckte Kameras anbringen darf. Es ist Aufgabe der Behörden, die Einhaltung des Tierschutzgesetzes zu überwachen. Aufgabe von Behörden ist es gleichermaßen, die Rechte der Landwirte als Bürger zu schützen. Für die Verfolgung von Gesetzesverstößen ist in Deutschland der Staat zuständig und niemand sonst. Selbstjustiz darf es nicht geben und sie darf vom Staat auch nicht geduldet werden. Im vorliegenden Fall sollten nun die Ermittlungsergebnisse abgewartet werden und dann auf deren Basis dann die notwendigen Schlussfolgerungen und Konsequenzen gezogen werden."