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Schlachthof
© Pixabay

„Dringend Perspektiven für Schlachthofstandorte nötig!"

Bayerischer Bauernverband zur Entscheidung des Bundeskartellamts

12.06.2025 | Das Bundeskartellamt hat heute (12.06.2025) Tönnies die Übernahme mehrerer Unternehmen und Beteiligungen von Vion, insbesondere der Schlachthöfe in Buchloe, Crailsheim und Waldkraiburg, untersagt. Begründet wird die Entscheidung damit, dass eine Übernahme die Marktposition von Tönnies zum Nachteil der Landwirtinnen und Landwirte und der verbleibenden Wettbewerber in der Region bedenklich verstärkt hätte.

Der Bayerische Bauernverband nimmt diese Entscheidung des Kartellamts zur Kenntnis. Für die bayerischen Nutztierhalterinnen und -halter steht an erster Stelle, dass ein ausreichend gut verteiltes Netz aus Schlachtstätten in Bayern erhalten werden kann. Hier geht es insbesondere darum, auch weiterhin kurze Transportwege im Sinne des Tierwohls zu erhalten und mit der Schlachtung in Bayern einen wichtigen Baustein insbesondere für regionale Rindfleischerzeugnisse funktionsfähig zu lassen.

Schlachthöfe sind Teil der sensiblen und systemrelevanten Infrastruktur. Im Fall einer akuten Bedrohungslage oder Unterbrechungen von globalen bzw. staatenübergreifenden Warenströmen sind Schlachthöfe sehr wichtig, um die Lebensmittelversorgung der Bevölkerung sicherzustellen. Gleichzeitig müssen aber auch Markt und Wettbewerb sichergestellt werden, damit alle Beteiligten in der Vermarktungskette – besonders aber die am Anfang der Kette stehenden Bauernfamilien – auch Wertschöpfung erzielen können.

Der Mitte letzten Jahres angekündigte Rückzug von Vion sorgt damit weiterhin für Verunsicherung. Die Sorge vor einem zunehmenden Marktkonzentrationsprozess und dessen Auswirkungen auf die Erzeugerpreise ist nach wie vor groß. Darüber hinaus belastet die andauernde Unklarheit, ob, wann und durch wen die Vion-Schlachthöfe übernommen werden, viele Bäuerinnen und Bauern. Die Ankündigung von Vion liegt inzwischen über ein Jahr zurück – eine Lösung ist überfällig. Nach der Entscheidung des Bundeskartellamtes ist es deshalb erforderlich, schnell Perspektiven für die Schlachthofstandorte zu finden.