Kalb
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Blauzunge: Blutuntersuchung bei Kälbern geimpfter Muttertiere entfällt

Erleichterte Verbringung innerhalb von Deutschlands

02.04.2020 | Seit 1. April gelten erleichterte innerstaatliche Verbringungsregeln für Kälber, da das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) das Risiko einer Blauzungen-Verschleppung (BTV 8) durch das Verbringen ungetesteter Kälber als gering eingestuft hat.

Jedoch kann diese Einstufung in Folge neuer Infektionen und Ausbrüche auch kurzfristig wieder revidiert werden. Für Kälber, die aus den Blauzunge-Restriktionsgebieten nach Spanien, Niederlande oder Italien verbracht werden, ist weiterhin eine Untersuchung notwendig.
Wichtig für die Milchviehbetriebe in den Restriktionsgebieten ist nach wie vor die Impfung. Ab sofort entfällt aber die PCR-Untersuchung bei Kälbern (Handelsuntersuchung), wenn die Grundimmunisierung des Muttertieres bis 28 Tage vor der Geburt erfolgte. Erfolgte diese mind. 300 Tage vor der Geburt, ist sowieso keine Blutuntersuchung notwendig. Zudem gelten alle weiteren Vorgaben bezüglich der Impfung (Meldung bei HIT, Impfauffrischung) sowie der Biestmilchgabe. Weiterhin gelten die Untersuchungspflichten bei geimpften Tieren über einem Alter von drei Monaten.

Damit wird vielen Rinderhaltern entgegengekommen, denn das Bayerische Umweltministerium hatte zuletzt das staatliche BTV-Monitoring aufgekündigt, damit die Laborkapazitäten für Corona-Test verfügbar sind. Durch die nun verabschiedeten erleichterten Regeln entspannt sich die Lage zumindest kurzfristig, so lange bis das FLI die Risikolage neubewertet.

Weitere Details finden Sie auf der Seite der LGL.