© BBV
BayProTier: Antragstellung bis 30. Juni 2026 möglich
Bayerisches Tierwohlprogramm wird unverändert fortgesetzt
11.06.2026 | Erst am 29. Mai hat das StMELF die Information veröffentlicht: Das bayerische Tierwohlprogramm BayProTier wird im kommenden Jahr unverändert weiterlaufen. Der Antragszeitraum: 1. bis 30. Juni 2026. Audit und Programmbestätigung müssen zur Antragstellung bereits vorliegen. Was sonst noch wichtig ist:
Zugangsbeschränkung
Dieser Inhalt steht exklusiv BBV-Mitgliedern zur Verfügung.
Bitte melden Sie sich an oder werden Sie Mitglied um ihn zu lesen.