Ein leerer Tiertransporter mit Anhänger
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Bauernverband verurteilt Missstände

Tierschutzvorgaben auch bei Transport und Schlachtung in Drittländer einhalten

24.11.2017 | Die ZDF-Dokumentationsreihe „37 Grad“ hat über den Export von lebenden Schlachttieren und Tiertransporte in Drittländer berichtet. Dabei wurden unhaltbare Zustände auf Transportschiffen und Lastwägen deutlich. Der BBV verurteilt diese Missstände!

Die Bäuerinnen und Bauern in Bayern halten ihre Tiere im weltweiten Vergleich zu sehr hohen Standards und kümmern sich tagtäglich verantwortungsvoll um sie. Deshalb verurteilen wir jegliche Tierquälerei sowohl bei der Haltung, dem Transport als auch bei der Schlachtung. Tierschutz muss auch während der letzten Lebensstunden gelten. Wir erwarten deshalb, dass auch bei Tiertransporten diese hohen Standards fortgeführt werden und mit größtmöglicher Sorgfalt gearbeitet wird.
 
Insbesondere aus Tierschutzgründen ist grundsätzlich der Export von Fleisch und Fleischprodukten dem Export lebender Tiere zur Schlachtung vorzuziehen. Dies erspart den Tieren lange Transporte und stellt sicher, dass die Tiere sowohl nach den hohen EU-Standards transportiert als auch geschlachtet werden.
 
Es gibt auch keinen Grund, aufgrund religiöser bzw. kultureller Anforderungen zum Beispiel in der Türkei oder Nordafrika unsere Tiere dort zu schlachten, da seit einiger Zeit auch in Deutschland bzw. Bayern halal-zertifizierte Schlachtungen möglich sind, die gleichzeitig die geltenden Tierschutzvorgaben (zum Beispiel Betäubung vor der Schlachtung) einhalten.