Ferkel in einem Stall in Bayern
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Aktionsplan Kupierverzicht

Maßnahmenpläne in Kürze erforderlich

09.08.2021 | Seit 1. Juli 2019 müssen Schweinehalter die Notwendigkeit des Schwanzkupierens über die Tierhaltererklärung belegen.

Dazu ist einmal jährlich eine Risikoanalyse zur betrieblichen Situation im Hinblick auf Risikofaktoren für Schwanzbeißen durchführen sowie zweimal jährlich eine Erfassung von Schwanz- und Ohrverletzungen an den Tieren. Wer die Unerlässlichkeit nicht belegen kann, muss eine Gruppe mit unkupierten Schweinen halten Der weitere Zeitplan sah ab dem 1.7.2021 die Erstellung eines Maßnahmenplans durch den Betrieb vor, wenn zwei Jahre in Folge bei über 2% der Schweine Schwanz-/Ohrverletzungen vorlagen. Durch die verzögerte Fertigstellung der Musterdokumente bekam diese verpflichtenden Auflage etwas Aufschub. In den kommenden Wochen werden die Veterinärämter alle Schweinehalter anschreiben und über die weiteren Anforderungen informieren.

Ursprung des Aktionsplanes Kupierverzicht
Nach geltendem EU-Recht müssen die Mitgliedstaaten dafür sorgen, dass ein Kupieren der Schwänze bei Schweinen nicht routinemäßig und nur dann durchgeführt wird, wenn nachgewiesen werden kann, dass Verletzungen bei den Schweinen an Schwänzen oder Ohren entstanden sind. Bevor die Schwänze kupiert werden, sind andere Maßnahmen zu treffen, um Schwanzbeißen und andere Verhaltensstörungen zu vermeiden.

In den Jahren 2017 und 2018 hat die Kommission in den Niederlanden, Spanien, Italien, Dänemark, Schweden, Finnland und Deutschland Audits zum Thema "Bewertung der Maßnahmen der Mitgliedstaaten zur Verhütung von Schwanzbeißen und zur Vermeidung des routinemäßigen Kupierens von Schwänzen bei Schweinen" durchgeführt. Im Februar 2018 fand das Audit in Deutschland statt. Besucht wurden das BMEL und Bundesländer Bayern und Niedersachsen (Ministerien, Betriebe, Schlachthof). Als Ergebnis des Audits hat die Kommission den Mitgliedstaaten Deutschland, den Niederlanden, Dänemark, Italien und Spanien aufgetragen, Maßnahmen zu ergreifen um die Umsetzung des EU-Rechts zu verbessern. Als Reaktion haben Bund und Länder in der Agrarministerkonferenz im September 2018 einen Aktionsplan Schwanzkupieren beschlossen und der Kommission vorgelegt.

Seit 1.7.2019 sind Halter von kupierten Schweinen in der Pflicht, sich am Aktionsplan Kupierverzicht zu beteiligen. Kern des Aktionsplanes ist die Erfassung von Schwanz- und Ohrverletzungen im Bestand, in der Regel zweimal pro Jahr. Betriebe, die mehr als 2 Prozent Schwanz- und Ohrverletzungen erfasst haben, bescheinigen sich das in einer Tierhaltererklärung und haben damit für ein Jahr die Berechtigung, Schwänze zu kupieren beziehungsweise kupierte Schweine zu halten. Die Erfassung muss für jeden Produktionsabschnitt (Ferkelerzeugung, Ferkelaufzucht, Mast) separat durchgeführt werden. In der Lieferbeziehung Ferkelerzeugung – Ferkelaufzucht – Schweinemast kann die Tierhaltererklärung einer vor- oder nachgelagerten Betriebes ebenfalls als Rechtfertigung für das Halten von kupierten Schweinen herangezogen werden. Betriebe, die weder selbst über die 2 Prozent kommen noch mit einer Bescheinigung von vor- oder nachgelagerten Betrieben arbeiten können, müssen eine Gruppe von unkupierten Schweinen halten.
Neben dem Erstellen der Tierhaltererklärung muss jeder Schweinehalter einmal pro Jahr eine Risikoanalyse zur betrieblichen Situation im Hinblick auf Risikofaktoren für Schwanzbeißen durchführen.

Aktuelle Neuerung:
Nach einer Laufzeit des Aktionsplans Kupierverzicht von zwei Jahren müssen die Betriebe eigentlich ab 1.7.2021 auf Basis der Risikoanalyse Maßnahmen zur Minimierung des Risikos ergreifen, sofern 2 Jahre in Folge angegeben wurde, dass über 2 % Schwanz- /Ohrverletzungen bei den gehaltenen Tieren vorliegen. Dies muss in einem Maßnahmenplan schriftlich dargelegt und beim Veterinäramt eingereicht werden.
Durch die verzögerte Fertigstellung der Musterdokumente bekam diese verpflichtende Auflage etwas Aufschub. In den kommenden Wochen werden die Veterinärämter alle Schweinehalter anschreiben und über die Anforderung des Maßnahmenplans informieren.
Die Musterdokumenten finden Sie neben weiterführenden Informationen auf der Homepage der bayerischen Fachstelle Kupierverzicht unter https://www.aktionsplankupierverzicht.bayern.de/

Im wöchentlich erscheinenden BauernInfo Schwein informieren wir Sie über die aktuellsten Entwicklungen.