Ein leerer Tiertransporter mit Anhänger
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Änderung der Tierschutztransportverordnung verkündet

Ab 2023 dürfen Kälber erst mit 28 Tagen transportiert werden

01.12.2021 | Die im Sommer dieses Jahres überraschend beschlossene Änderung der Tierschutztransportverordnung (TierSchTrV) wurde am 30.11.2021 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht.

Die Gesetzesänderung tritt am 01.01.2022 in Kraft und betrifft insbesondere das Mindesttransportalter von Kälbern. Mit einer Übergangsfrist von einem Jahr dürfen Kälber ab dem 01.01.2023 nicht mehr wie bisher ab 14 Tagen transportiert werden, sondern erst ab 28 Tagen.
Eine weitere Änderung der TierSchTrV betrifft die Transportdauer bei einer Außentemperatur von mehr als 30°C. Über dieser Temperaturgrenze dürfen Tiere nicht länger als viereinhalb Stunden transportiert werden. Diese Regelung tritt ohne Übergangsfrist ab 01.01.2022 in Kraft.

Die Verordnung zur Änderung der TierSchTrV kann im Bundesgesetzblatt unter https://bit.ly/3xJvfoH nachgelesen werden.

BBV-Präsident Heidl hatte die zuständigen bayerischen Ministerien dazu aufgefordert sich gegen die Verkündung der TierSchTrV in der vorliegenden Fassung auszusprechen und für Korrekturen einzusetzen. Dementsprechend enttäuscht zeigt sich der Bayerische Bauernverband über die Veröffentlichung, da über den deutlich zusätzlichen Aufwand an Kosten und Unterbringung vollkommen und mutwillig hinweggesehen wird. Für vollkommenes Unverständnis sorgt die extrem kurze Übergangsfrist, die aus Sicht der Landwirte kaum umsetzbar ist.